Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat eindringlich an Bundesverkehrsminister Schnieder appelliert, dringende Maßnahmen zu ergreifen. Anlaß ist die Umleitung des Fluges FR207 von Budapest nach Hannover am 26. Juni, nachdem die deutsche Flugsicherung die Landung in Berlin nur fünf Minuten nach Beginn des dortigen Nachtflugverbots verweigert hatte. Ryanair beklagt, daß Passagiere hierdurch unnötigen und störenden Umwegen ausgesetzt seien.
Trotz der Bemühungen von Ryanair, eine durch Unwetter über Mitteleuropa verursachte Verspätung so gering wie möglich zu halten, wurde dem Flug die Landeerlaubnis am Berliner Flughafen verwehrt. Die betroffenen Passagiere mußten daraufhin mit Bussen eine über dreistündige Weiterreise von Hannover nach Berlin antreten. Ryanair bezeichnete dieses Vorgehen als „völlig inakzeptabel“ und äußerte wiederholte Kritik daran, daß die Flugsicherung am Berliner Flughafen mangelnde Flexibilität zeige. Dies betreffe insbesondere Situationen, in denen geringe Verspätungen außerhalb des Einflußbereichs der Fluggesellschaften lägen.
Ein Sprecher von Ryanair betonte die Absurdität der Situation, daß Reisende weiterhin unter derartigen Störungen leiden müßten. Der Flug FR207 von Budapest sei ausschließlich wetterbedingt verspätet gewesen und hätte lediglich fünf Minuten nach Beginn des Nachtflugverbots in Berlin landen sollen. Die Verweigerung der Landeerlaubnis habe jedoch eine erzwungene Umleitung nach Hannover zur Folge gehabt, was Passagiere zu einer langen Busfahrt nach Berlin nötigte.
Die Fluggesellschaft fordert Minister Schnieder auf, unverzüglich eine Reform der Flugsicherung in die Wege zu leiten, um derartige Situationen am Flughafen Berlin zu beheben. Man appelliere im Interesse aller deutschen Passagiere, die ohne unverhältnismäßige und unnötige Beeinträchtigungen reisen möchten, an eine rasche Lösung dieser untragbaren Umstände. Der Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Debatte um die Einhaltung von Nachtflugverboten und die Flexibilität der Flugsicherung bei unvorhergesehenen Ereignissen.