Die Fluggesellschaft Ryanair hat erneut das ihrer Ansicht nach unangemessen strenge Nachtflugverbot am Berliner Flughafen BER kritisiert. Anlass war eine Verspätung des Fluges FR1142 von Berlin nach Lissabon am Montagabend. Die Flugsicherung hatte dem Flug den Start verweigert, da dieser weniger als 15 Minuten nach Beginn des Nachtflugverbots hätte erfolgen sollen.
Die Verzögerung des Abflugs war durch einen Passagier mit störendem Verhalten verursacht worden, was zu einer kurzzeitigen, aber unvermeidlichen Verspätung führte. Ryanair betonte, dass dieser Vorfall ausserhalb ihrer Kontrolle lag. Trotz dieser aussergewöhnlichen Umstände habe die zuständige Luftfahrtbehörde (LuBB) keine geringfügige Ausnahmegenehmigung vom Nachtflugverbot erteilt, wodurch das Flugzeug über Nacht am Boden bleiben musste und den Passagieren erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden seien.
Ryanair fordert die LuBB wiederholt auf, bei geringfügigen Verspätungen, insbesondere wenn diese auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, flexibler zu agieren. Marcel Pouchain Meyer, Kommunikationschef von Ryanair DACH, äusserte sein Unverständnis darüber, dass die Passagiere aufgrund einer kurzen, unverschuldeten Verspätung zur Übernachtung gezwungen wurden, während eine geringe Verlängerung des Nachtflugverbots dies hätte verhindern können. Ryanair appelliert an die Verantwortlichen, eine pragmatische Lösung zu finden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Berlin nicht weiter zu beeinträchtigen.