Ryanair am Flughafen Frankfurt Hahn (Foto: Flughafen Frankfurt-Hahn).
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Ryanair legt Berufung gegen EU-Entscheidung zur Staatshilfe ein

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Ryanair hat angekündigt, gegen eine Entscheidung der EU-Kommission Berufung einzulegen, die das Unternehmen verpflichtet, zwischen 13 und 14 Millionen Euro Staatshilfe zurückzuzahlen. Diese Entscheidung betrifft den Flughafen Frankfurt-Hahn in Rheinland-Pfalz, von dem die EU-Kommission feststellte, dass er in den Jahren 2005 bis 2017 unerlaubte Beihilfen erhalten habe.

Die EU-Kommission fordert zusammen mit Ryanair auch die Rückzahlung von insgesamt rund 15 Millionen Euro, die dem Flughafen und Ryanair aufgrund von Marketingvereinbarungen und einer Ausbildungsbeihilfe gewährt wurden. Die Zinsen sind ebenfalls fällig. Die rheinland-pfälzische Landesregierung prüft derzeit, welche Schritte als nächstes unternommen werden.

Der Flughafen Frankfurt-Hahn, der seit 2021 von der Triwo Hahn Airport GmbH betrieben wird, sieht sich nicht als Adressat der EU-Entscheidung. Die Insolvenzverwaltung hatte bereits darauf hingewiesen, dass die genauen Gründe für die Entscheidung noch nicht vorliegen und die Möglichkeit von Rechtsmitteln noch geprüft wird. Rheinland-Pfalz, das 2017 seinen Anteil am Flughafen verkauft hatte, wird die nächsten Schritte zusammen mit seinen Rechtsanwälten besprechen.

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