In einem bedeutenden Rechtsstreit zwischen der europäischen Billigfluggesellschaft Ryanair und den italienischen Behörden hat das oberste italienische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, entschieden, dass Ryanair keine Zusatzgebühren für Sitzplätze neben Kindern unter 12 Jahren oder Menschen mit Behinderungen verlangen darf. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der Fluggastrechte dar und markiert einen weiteren Rückschlag für die umstrittene Gebührenpolitik der Fluggesellschaft.
Der Streit zwischen Ryanair und der italienischen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) zieht sich bereits seit 2021 hin. Die italienischen Behörden hatten damals ein Verbot erlassen, das es den Fluggesellschaften untersagte, zusätzliche Gebühren für Sitze zu erheben, die für die Begleitung von Minderjährigen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen vorgesehen sind. Dies wurde als eine Maßnahme zum Schutz der Passagiere und zur Sicherstellung von deren Sicherheit angesehen.
Ryanair, die für die Wahl von Sitzplätzen zusätzliche Gebühren erhebt – in der Regel zwischen 22 und 30 Euro – wies die Entscheidung der ENAC zurück und argumentierte, dass die Gebühren zur Deckung der höheren Kosten für die Verwaltung und Zuweisung von Sitzplätzen erforderlich seien. Die Fluggesellschaft stellte auch klar, dass sie keine Gebühren für Kinder unter 12 Jahren erhebe, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen.
Das Urteil des Staatsrats
Der Staatsrat entschied zugunsten der ENAC und wies die Berufung von Ryanair ab. Die Entscheidung basierte auf der Argumentation, dass die Nähe von Sitzen zwischen Minderjährigen und ihren Begleitpersonen eine Sicherheitsanforderung darstellt.
Der Staatsrat erklärte, dass es nicht angemessen sei, für eine Sicherheitsmaßnahme, die zum Schutz von Kindern und Menschen mit Behinderungen dient, zusätzliche Gebühren zu erheben. Diese Verantwortung liege bei der Fluggesellschaft, die für die Sicherheit ihrer Passagiere ohne zusätzliche Kosten sorgen müsse.
Reaktionen und Konsequenzen
Ryanair hat das Urteil als unzureichend kritisiert und behauptet, dass es keine wesentliche Änderung ihrer Praxis zur Folge haben werde. Ein Sprecher der Fluggesellschaft erklärte, dass die Entscheidung der italienischen Behörden die kommerzielle Freiheit der Fluggesellschaft in Frage stelle und nicht unbedingt im besten Interesse der Passagiere sei.
Die italienischen Behörden hingegen haben die Entscheidung als einen Sieg für die Rechte der Fluggäste gefeiert. Pierluigi Di Palma, Präsident der ENAC, betonte, dass das Verhalten von Ryanair profitgesteuert sei und die Rechte der Passagiere nicht ausreichend schütze. Er kritisierte die Fluggesellschaft scharf und wies darauf hin, dass das Geschäftsmodell von Ryanair nicht den Sicherheitsvorschriften entspreche.
Internationale Entwicklungen und Vergleiche
Die Problematik der Zusatzgebühren für Familien mit kleinen Kindern ist nicht auf Italien beschränkt. Auch in den USA gibt es Bestrebungen, ähnliche Regelungen zu implementieren. Das US-Verkehrsministerium hat kürzlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, zusätzliche Gebühren für Familien, die mit Kindern bis 13 Jahren reisen, zu verhindern. Nach dem Vorschlag sollen Fluggesellschaften verpflichtet werden, Familien zusammen sitzende Plätze zuzuweisen, wobei auch Plätze am Ende des Ganges oder vor oder hinter einem Elternteil akzeptabel wären.
US-Verkehrsminister Pete Buttigieg begründete den Vorschlag mit der Notwendigkeit, das Fliegen mit Kindern weniger kompliziert zu gestalten. Dies spiegelt die wachsende Anerkennung wider, dass Reisende mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere Familien mit kleinen Kindern, zusätzlichen Schutz und Rücksichtnahme benötigen.