Boeing 737-800-Heckflosse (Foto: Jan Gruber).
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Ryanairs Flüge nach Dakhla: Zwischen Tourismusförderung und völkerrechtlichen Bedenken

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Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair hat im Januar 2025 neue Flugverbindungen von Madrid und Lanzarote nach Dakhla aufgenommen, einer Stadt in der Westsahara. Diese Entscheidung hat eine Debatte über die politischen und rechtlichen Implikationen solcher Flüge in ein Gebiet entfacht, dessen Status international umstritten ist.

Die Westsahara, ein Gebiet im Nordwesten Afrikas, war bis 1975 eine spanische Kolonie. Nach dem Rückzug Spaniens beanspruchte Marokko das Territorium für sich, was zu einem anhaltenden Konflikt mit der Frente Polisario führte, einer Befreiungsbewegung, die die Unabhängigkeit der Region anstrebt. Trotz eines von den Vereinten Nationen 1991 vermittelten Waffenstillstands bleibt der Status der Westsahara ungeklärt, und die Region wird von der UNO als „nicht-selbstverwaltetes Gebiet“ eingestuft.

Ryanairs Expansion nach Dakhla

Im November 2024 kündigte Ryanair-CEO Eddie Wilson die Aufnahme von Dakhla als dreizehntes Ziel im marokkanischen Streckennetz der Airline an. Wilson betonte dabei die Investition in das Königreich Marokko und die Unterstützung durch die marokkanische Regierung. Diese Flüge wurden als Beitrag zur Förderung des Tourismus und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region dargestellt.

Die Frente Polisario kritisierte die Aufnahme der Flüge nach Dakhla scharf und bezeichnete sie als Verstoß gegen internationales Recht. Ein Sprecher der Bewegung betonte, dass europäische Fluggesellschaften nicht die notwendigen Verkehrsrechte für solche Verbindungen besitzen und daher illegal operieren. Die Polisario drohte mit rechtlichen Schritten gegen Fluggesellschaften, die Flüge nach Dakhla durchführen.

Position der Europäischen Union

Die Europäische Kommission stellte im Dezember 2024 klar, dass das Euro-Mediterrane Luftfahrtabkommen zwischen der EU und Marokko nicht für die Westsahara gilt. Diese Position basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018, das bestätigte, dass die Westsahara nicht Teil des marokkanischen Staatsgebiets ist und daher nicht unter das Abkommen fällt. Trotz dieser Klarstellung setzen einige europäische Fluggesellschaften ihre Flüge nach Dakhla fort, was Fragen zur Einhaltung internationaler Abkommen aufwirft.

Experten weisen darauf hin, dass der rechtliche Status der Flüge nach Dakhla potenzielle Auswirkungen auf die Sicherheit der Operationen, die Lizenzierung der Besatzungen und den Versicherungsschutz haben könnte. Die unklare rechtliche Situation könnte die Rechte der EU-Verbraucher, etwa in Bezug auf Versicherungen und Entschädigungen bei Flugverspätungen, beeinträchtigen.

Tourismus in Dakhla: Chancen und Herausforderungen

Dakhla hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Ziel für Wassersportarten wie Kitesurfen entwickelt. Die marokkanischen Behörden fördern aktiv den Tourismus in der Region und investieren in die Infrastruktur. Allerdings bleibt die politische Situation angespannt, und es gibt Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die lokale Bevölkerung.

Die Aufnahme von Flugverbindungen nach Dakhla durch Ryanair und andere europäische Fluggesellschaften wirft komplexe Fragen hinsichtlich Völkerrecht, politischer Anerkennung und wirtschaftlicher Interessen auf. Während solche Flüge das Potenzial haben, den Tourismus und die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu fördern, stehen sie im Spannungsfeld internationaler Rechtsnormen und ungelöster territorialer Konflikte.

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