Schlappe: Zwei Gerichte kippen “Irland-Klausel” von Lauda und Ryanair

Airbus A320 von Lauda Europe und Boeing 737-800 von Ryanair (Foto: Jan Gruber).
Airbus A320 von Lauda Europe und Boeing 737-800 von Ryanair (Foto: Jan Gruber).

Schlappe: Zwei Gerichte kippen “Irland-Klausel” von Lauda und Ryanair

Airbus A320 von Lauda Europe und Boeing 737-800 von Ryanair (Foto: Jan Gruber).
Werbung

In Deutschland erlitt Ryanair in Sachen Laudamotion gleich zwei empfindliche Schlappen vor den Landgerichten in Kleve und Berlin. Beide Gerichte kippten die „Irland-Klausel“ in der Beförderungsbedingungen. In Österreich fuhr bereits im Vorjahr das Landesgericht Korneuburg über diesen Passus.

Geklagt hatte das Unternehmen RightNow, das auf den Ankauf von ungenutzten Flugtickets spezialisiert ist. Passagiere treten ihre Steuern und Gebühren an den Dienstleister ab und erhalten von diesem eine gewisse Summe ausbezahlt. RightNow holt sich dann das Geld von den Airlines und zieht nötigenfalls auch vor Gericht. Falls man damit nicht erfolgreich ist, bleibt der Dienstleister auf den Kosten sitzen, da mit dem Forderungsankauf die Passagiere sprichwörtlich „aus dem Schneider“ sind.

Die Billigfluggesellschaften Ryanair, Easyjet und Wizzair weisen allerdings die Steuern und Gebühren auf ihren Tickets nicht aus. Man beruft sich darauf, dass die jeweilige nationale Rechtslage das alleinige Ausweisen des Endpreises zulässig machen würde. Die Folge daraus ist, dass wenn Fluggäste, die nicht geflogen sind, ihre Steuern und Gebühren zurück haben wollen, dann vom Kundenservice das Märchen aufgebunden bekommen, dass sie ja gar keine Taxen bezahlt hätten. Diverse Gerichte haben diese Praxis in Einzelfällen für unzulässig erklärt, denn die Steuern und Gebühren sind schlichtweg eingepreist, müssen jedoch von den Airlines nicht abgeführt werden, wenn der Flug nicht angetreten wurde. Ein nettes Körberlgeld für die Lowcoster.

Insbesondere Ryanair hat etwas gegen Abtretung an Dienstleister, die dann genau dieses „Körberlgeld“ zurückholen. Allerdings sind Fluggesellschaften schlichtweg aus gesetzlichen Gründen verpflichtet die Taxen bei No-Show oder Storno auf Verlangen zu erstatten. Der Spezialanbieter konnte sich nur aufgrund des kundenfeindlichen Verhaltens diverser Airlines etablieren.

Das auf juristische Berichterstattung spezialisierte Portal Juve.de berichtet, dass die Langgerichte in Kleve und Berlin entschieden haben, dass die Rechtswahlklausel, die von Ryanair in den Beförderungsbedingungen verankert ist, dermaßen unverständlich formuliert ist, dass sie „im Ergebnis missbräuchlich und damit rechtlich unwirksam ist“. In den konkreten Fällen ging es noch dazu um Flugscheine für Laudamotion-Verbindungen. Hierzu hielten die Gerichte fest, dass irisches Recht allenfalls auf Ryanair-Beförderungsverträge angewandt werden könne, nicht jedoch auf jene, die für die österreichische Tochter Laudamotion geschlossen wurden. Diese habe keinen Bezugspunkt zum irischen Recht und könne dieses im Rahmen der Optionierung, die Verkehrsunternehmen vornehmen dürfen, mangels Berührungspunkte auch nicht tun. Grundsätzlich ist es im internationalen Flugverkehr möglich, dass für den Rechtsstand das Heimatland der Airline, der Abflugsort oder der Zielort ausgewählt werden können. Bei Laudamotion wären das in den konkreten Fällen also Österreich, Deutschland oder Spanien gewesen, Irland jedoch nicht.

Die beiden deutschen Gerichte stellten auch fest, dass die Rechtswahlklausel im Falle einer Erstattung der Steuern und Gebühren oder aber aufgrund des „Corona-Lockdowns“ sowieso keine Bedeutung hat, denn die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass der Air-Fare und die Taxen innerhalb von sieben Tagen zu erstatten sind.

Bei jenen Tickets, bei denen nur die Steuern und Gebühren eingefordert wurden, erlebte RightNow ebenfalls ein altbekanntes Muster, denn Ryanair weigert sich strikt die Höhe der Steuern und Gebühren zu kommunizieren. Die Folge daraus war, dass der Dienstleister eine Klage auf Herausgabe einbrachte und im zweiten Schritt die Erstattung einklagte. Ein durchaus kompliziertes Procedere, offenbar jedoch das einzige, das zu einem finanziellen Erfolg führt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

René Steuer ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf Tourismus und Regionalluftfahrt spezialisiert. Zuvor war er unter anderem für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

René Steuer ist Redakteur bei Aviation.Direct und insbesondere auf Tourismus und Regionalluftfahrt spezialisiert. Zuvor war er unter anderem für AviationNetOnline (vormals Austrian Aviation Net) tätig.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung