In den Wintermonaten kommt es in Deutschland regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen im Flugverkehr. Schnee, Glatteis und winterliche Witterungsbedingungen führen vielerorts zu Flugausfällen, Verspätungen und damit verbundenen Unannehmlichkeiten für Reisende. Besonders betroffen ist derzeit der Südwesten Deutschlands, wo der Flugbetrieb am Stuttgarter Flughafen kürzlich vorübergehend eingestellt wurde. Was dies für Passagiere bedeutet und welche Rechte ihnen in solchen Fällen zustehen, erläutern Experten.
Nach Angaben der Fluggastrechteexpertin Nina Staub von der Plattform AirHelp haben Passagiere bei wetterbedingten Flugstörungen unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Unterstützung und Erstattungen. Sollte ein Flug aufgrund von Glätte oder Schnee ausfallen, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Alternativen anzubieten. Dies umfasst in der Regel eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder – bei Inlandsverbindungen – die Bereitstellung eines Bahntickets.
„Passagiere sollten jedoch keine eigenständigen Umbuchungen vornehmen, ohne dies vorher mit der Airline abzustimmen“, rät Staub. Andernfalls könnten Schwierigkeiten bei der Erstattung der entstandenen Kosten auftreten. Fluggesellschaften müssen zudem bei längeren Wartezeiten für Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten sorgen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder bei einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt können Fluggäste den vollen Ticketpreis zurückfordern.
Versorgungspflichten der Airlines
Die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 regelt die Pflichten der Airlines gegenüber ihren Passagieren. Bei Verzögerungen von mehr als zwei Stunden müssen Fluggesellschaften Mahlzeiten, Getränke sowie Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen. Sollte ein Übernachten am Flughafen erforderlich sein, ist die Airline verpflichtet, für eine angemessene Unterkunft und den Transport dorthin zu sorgen.
Es wird empfohlen, alle Belege für Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Flugstörung stehen, aufzubewahren. „Diese Nachweise sind entscheidend, um Rückerstattungen für Verpflegung, Unterbringung oder alternative Reisemittel von der Airline einzufordern“, betont Staub.
Entschädigungsansprüche: Ausnahmen bei außergewöhnlichen Umständen
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen, der je nach Flugdistanz bis zu 600 Euro betragen kann, entfällt bei „außergewöhnlichen Umständen“. Dazu zählen wetterbedingte Störungen wie Glätte und Schnee, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Jahr 2023 hat jedoch klargestellt, dass Fluggesellschaften für Verzögerungen haften können, wenn diese durch externe Leistungen wie die Enteisung von Flugzeugen verursacht werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Airline nachweislich keinen Einfluss auf den Vorgang hatte.
Herausforderungen bei der Enteisung
Die Enteisung von Flugzeugen ist eine der häufigsten Ursachen für Verspätungen im Winter. Große Flughäfen wie Frankfurt oder München verfügen über umfassende Kapazitäten, um die Enteisung effizient durchzuführen. Dennoch kann es zu Engpässen kommen, wenn zahlreiche Maschinen gleichzeitig vorbereitet werden müssen. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass
Die wetterbedingten Herausforderungen im Flugverkehr verdeutlichen die Bedeutung klarer Regelungen und proaktiver Kommunikation seitens der Airlines. Während Passagiere ihre Rechte kennen und geltend machen sollten, liegt es an den Fluggesellschaften, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Unannehmlichkeiten für Reisende zu minimieren. Angesichts der prognostizierten winterlichen Bedingungen ist zu erwarten, dass auch in den kommenden Wochen mit weiteren Störungen zu rechnen ist.