Logo des österreichischen Zoll (Foto: Robert Spohr).
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Schutz vor Afrikanischer Schweinepest: Zoll verschärft die Kontrollen

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Im Sommer, wenn die Reisewelle ihren Höhepunkt erreicht, wird die Kontrolle über die Einfuhr von tierischen Produkten verstärkt, insbesondere von Schweinefleisch und Wurstwaren.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Einschleppung von Tierkrankheiten wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, die eine erhebliche Bedrohung für die Landwirtschaft und die Tiergesundheit in Österreich darstellen. Trotz der Tatsache, dass der Mensch selbst nicht an der ASP erkrankt, hat die Krankheit für Schweine verheerende Auswirkungen, die sowohl wirtschaftliche als auch gesundheitliche Dimensionen umfassen.

Zoll und Veterinärbehörden verstärken Kontrollen

Die Veterinär- und Zollbehörden haben für die Sommermonate eine umfassende Kontrollaktion initiiert, um die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Die aktuellen Kontrollen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Zollamt Österreich, dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) sowie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Der Fokus liegt darauf, tierische Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten zu identifizieren und zu verhindern, da diese ein erhöhtes Risiko für die Einschleppung der ASP bergen.

Die Afrikanische Schweinepest, die zuletzt in Deutschland sowohl bei Wild- als auch Hausschweinen festgestellt wurde, stellt eine ernsthafte Gefahr für die Tierbestände dar. Für Hausschweine und Wildschweine endet die Infektion oft tödlich. Die Krankheit wird durch kontaminierte Lebensmittel verbreitet, die aus betroffenen Gebieten eingeschleppt werden. Daher wird Reisenden dringend geraten, keine tierischen Produkte wie Schweinefleisch oder Wurstwaren aus dem Urlaub mitzubringen.

Erhebliche Gefahren für die Landwirtschaft

Finanzminister Magnus Brunner unterstreicht die Bedeutung der Kontrollen: „Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest sind eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Landwirtschaft und auch für die heimischen Wildschweine. Das Einschleppen der Krankheit hätte auch große finanzielle Belastungen zur Folge.“ Die Auswirkungen wären weitreichend, da ein Ausbruch der ASP erhebliche wirtschaftliche Verluste für die Tierhalter und die Landwirtschaft insgesamt mit sich bringen würde.

Gesundheitsminister Johannes Rauch betont ebenfalls die Dringlichkeit der Maßnahme: „Unser Ziel ist es, bei Reisenden das Bewusstsein zu schaffen, dass die Mitnahme von Fleisch aus Nicht-EU-Staaten verboten ist und vom Zoll streng kontrolliert wird. Menschliche Tätigkeiten wie die Mitnahme und achtloses Wegwerfen von infiziertem Fleisch zählen zu den Hauptursachen für eine Virusinfektion.“ Auch wenn die ASP für Menschen keine Gesundheitsgefahr darstellt, ist es essenziell, dass die Bevölkerung ihren Teil zum Schutz der Tierbestände leistet.

Kontrollen im Detail: Einblick in die Maßnahmen

Die Kontrollen beinhalten eine strenge Überprüfung der mitgebrachten Lebensmittel durch Zollbeamte und Veterinäre. Insbesondere die Mitnahme von Fleisch aus privater Erzeugung, die keiner amtlichen Kontrolle unterzogen wurde, ist verboten. Diese Produkte sind besonders risikobehaftet, da sie potenziell kontaminiert sein könnten und so zur Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest beitragen könnten. Die Zollbehörden haben bereits im Januar 2024 erfolgreich rund 2,4 Tonnen illegal mitgebrachter tierischer Lebensmittel sichergestellt und deren Einfuhr verhindert. Dies verdeutlicht die Wirksamkeit der Maßnahmen, die jedoch fortlaufend angepasst werden müssen, um neuen Herausforderungen zu begegnen.

Die ASP ist derzeit in mehreren süd- und osteuropäischen Ländern wie Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo, Rumänien und Bulgarien aktiv. Die Gefahr der Einschleppung nach Österreich bleibt hoch, insbesondere durch die große Anzahl an Reisenden und den intensiven Austausch zwischen den Ländern.

Praktische Tipps für Reisende

Reisende sollten sich bewusst sein, dass die Einfuhr von Schweinefleisch aus betroffenen Ländern streng verboten ist. Bei der Rückkehr aus dem Urlaub empfiehlt es sich, keine tierischen Produkte mitzubringen, und insbesondere auf hausgemachte oder nicht amtlich kontrollierte Lebensmittel zu verzichten. Zudem sollten Reisende auch in betroffenen Ländern den Kontakt mit Haus- und Wildschweinen vermeiden, um das Risiko einer ungewollten Verbreitung der Krankheit zu minimieren.

Die koordinierte Aktion der beteiligten Behörden ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Durch verstärkte Kontrollen und Informationskampagnen wird versucht, die Einschleppung der Krankheit zu verhindern und somit die heimische Tierpopulation sowie die Landwirtschaft zu schützen.

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