Die Fluggesellschaft Swiss darf seit 24. Dezember 2020 (Mitternacht) wieder Passagierflüge ins Vereinigte Königreich und nach Südafrika ab Genf und Zürich durchführen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt macht allerdings Auflagen.
Aus der Schweiz heraus in die beiden Staaten darf Swiss alle Passagiere befördern, sofern dem nicht etwaige Einschränkungen des Vereinigten Königreichs oder Südafrikas gegenüberstehen. Auf den Rückflügen dürfen temporär nur Personen mit Staatsbürgerschaft Liechtensteins und der Schweiz sowie Personen, die bestimmte Aufenthaltstitel der beiden Länder vorweisen können, mitfliegen. Betroffen sind die Destinationen Johannesburg, London-Heathrow, London-Gatwick und Manchester. Wie lange die durch das Bazl angeordnete Maßnahme andauern wird, ist derzeit noch offen. Zahlreiche Staaten, darunter auch Österreich, sprachen Landeverbote für Passagierflüge, die im Vereinigten Königreich gestartet sind, aus. Einige weitere Länder auch für Südafrika.