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Schweiz plant neue Verordnung für zivile Staatsluftfahrt

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Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat einen Verordnungsentwurf zur zivilen Staatsluftfahrt zur Anhörung vorgelegt. Ziel ist es, die derzeitige Praxis im Zoll- und Polizeidienst sowie bei Such-, Rettungs- und Gefahrenabwehrflügen in einer eigenständigen Verordnung für bemannte und unbemannte Staatsflüge zu regeln. Dies betrifft beispielsweise Rettungseinsätze mit dem Helikopter nach Skiunfällen, Suchaktionen der Polizei nach vermißten Personen oder Lufteinsätze der Feuerwehr bei Waldbränden.

Das Bazl begründet diesen Schritt mit der Feststellung, daß die „bestehenden nationalen rechtlichen Grundlagen unvollständig und nicht mehr zeitgemäß“ seien. Insbesondere seien unbemannte Staatsluftfahrzeuge, wie von Polizei oder Feuerwehr eingesetzte Drohnen, bisher gesetzlich nicht geregelt. Die Behörde beabsichtigt daher, die Rechtsgrundlagen auf Basis der heutigen Praxis zu aktualisiren und in einer neuen Verordnung festzuhalten. Der Entwurf behält die bestehenden Anforderungen an die Flugleistungsklassen für Rettungsflüge mit Helikoptern bei, was bedeutet, daß auch künftig einmotorige Helikopter für solche Einsätze in der Schweiz genutzt werden können.

Der Verordnungsentwurf sieht in einigen Bereichen eine Annäherung an die Standards der Zivilluftfahrt vor. Dies betrifft unter anderem Nachtflüge, für die das Bazl die Verwendung von zertifizierten Nachtsichtgeräten vorschreiben möchte. Zudem sollen die Sicht-Minima an europäische Vorgaben angepaßt werden. Das übergeordnete Ziel ist es, die Sicherheit der Besatzung und der Patienten vor Kollisionen mit Hindernissen oder anderen Luftfahrzeugen zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollen die operationelle Sicherheit im Staatsluftverkehr auf ein höheres Niveau heben.

Ein weiterer Vorschlag des Bazl betrifft die formale Unterstellung des Lizenz- und Ausbildungswesens für Piloten sowie die Zulassung und den Unterhalt von Luftfahrzeugen unter die europäischen Regeln der Zivilluftfahrt. Das Bazl erklärt, dies würde „der Schweiz eine Rechtsgrundlage geben, um Besatzungen und Luftfahrzeuge ohne weitere Formalitäten sowohl in der zivilen Staats- als auch in der Zivilluftfahrt einzusetzen.“ Ein praktisches Beispiel hierfür wäre, daß „beispielsweise der gleiche Helikopter mit derselben Besatzung nach einem Feuerwehreinsatz unmittelbar danach einen Flug mit Touristen durchführen kann.“ Die Stakeholder-Konsultation wurde am 25. Juni eröffnet; interessierte Kreise können bis Ende August zum Entwurf Stellung nehmen, bevor das Bazl diesen finalisirt und dem Bundesrat zur Verabschiedung vorlegt.

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