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Schweizer Parlament beschließt neue Transitgebühr für den Alpentransit

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Das Schweizer Parlament hat im März 2026 eine weitreichende Entscheidung zur Regulierung des Straßenverkehrs getroffen. Mit einer deutlichen Mehrheit von 173 zu 13 Stimmen im Nationalrat wurde für die Einführung einer zusätzlichen Transitgebühr gestimmt, nachdem bereits der Ständerat seine Zustimmung signalisiert hatte.

Die neue Abgabe soll Reisende treffen, die das Land lediglich zur Durchquerung nutzen, ohne dort zu übernachten. Pro Durchfahrt ist ein Betrag von etwa 21 Schweizer Franken, umgerechnet rund 23 Euro, im Gespräch. Diese Gebühr fiele zusätzlich zur bereits bestehenden Autobahnvignette an, die derzeit 40 Franken kostet. Betroffen wären primär die stark frequentierten Nord-Süd-Achsen über den Gotthard und den San Bernardino.

Hintergrund der Maßnahme ist die massive Verkehrsbelastung an den großen Alpentunneln. Statistische Auswertungen zeigen, dass etwa ein Drittel des alpenquerenden Verkehrs auf reine Transitfahrten entfällt. Insbesondere an Feiertagen wie Ostern oder Pfingsten führen diese Ströme regelmäßig zu kilometerlangen Staus vor den Tunnelportalen. Das geplante Modell sieht eine dynamische Preisgestaltung vor: Die Höhe der Abgabe könnte sich nach der aktuellen Verkehrsdichte, dem Wochentag und der Tageszeit richten. Durch höhere Kosten zu Spitzenzeiten soll ein Lenkungseffekt erzielt werden, der Autofahrer dazu bewegt, auf weniger belastete Zeitfenster auszuweichen, um den Verkehrsfluss in den engen Gebirgstälern zu stabilisieren.

Technisch soll die Erfassung der Fahrzeuge vollautomatisch über ein Kamerasystem an den Ein- und Ausreisepunkten erfolgen. Fahrzeuge, die das Staatsgebiet innerhalb eines festzulegenden Zeitfensters – diskutiert werden etwa zwölf Stunden – wieder verlassen, würden demnach zur Kasse gebeten. Zusätzliche Brancheninformationen deuten darauf hin, dass die Umsetzung jedoch noch rechtliche Hürden zu nehmen hat. Bundesrat Albert Rösti ist nun beauftragt, eine detaillierte Vorlage auszuarbeiten, die insbesondere die Vereinbarkeit mit internationalen Abkommen, wie den Landverkehrsverträgen mit der Europäischen Union, sicherstellen muss. Kritiker warnen hierbei vor einer möglichen Diskriminierung ausländischer Autofahrer, da die Gebühr explizit nicht für Inländer vorgesehen ist.

Obwohl der exakte Einführungstermin noch nicht feststeht, markiert der Parlamentsbeschluss eine Zäsur in der Schweizer Verkehrspolitik. Bisherige Versuche, eine Tunnelmaut am Gotthard einzuführen, scheiterten oft am Widerstand der Tourismusverbände oder an verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Gleichbehandlung. Der aktuelle Vorstoß zielt nun spezifisch auf die Belastung der Infrastruktur durch den Durchgangsverkehr ab. Autofahrer aus Deutschland und Österreich, für die die Schweiz die wichtigste Verbindung nach Italien und Südfrankreich darstellt, müssen sich mittelfristig auf deutlich höhere Reisekosten einstellen. Der Gotthard-Tunnel, der jährlich von über sieben Millionen Fahrzeugen passiert wird, bliebe damit zwar vignettenpflichtig, würde aber durch die Transitabgabe faktisch erstmals mit einer nutzungsabhängigen Sondergebühr belegt.

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