Sebastian Kurz will Maskenpflicht “schrittweise abschaffen”

Sebastian Kurz (Foto: BKA/Dragan Tatic).
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Sebastian Kurz will Maskenpflicht “schrittweise abschaffen”

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Ab 19. Mai 2021 soll die Einreise nach Österreich deutlich vereinfacht werden. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kündigte an, dass die Einstufung der Staaten nicht nur EU-Mitglieder, sondern auch Drittstaaten umfasst. Man mache da keinen Unterschied, so das Regierungsmitglied während einer Pressekonferenz.

Mückstein kündigte an, dass es künftig drei Kategorien der Herkunftsländer geben wird: Sichere Staaten, Risikogebiete und Virusvariantengebiete. In zuletzt genannter Klasse sind laut dem Gesundheitsminister derzeit nur Brasilien, Südafrika und Indien eingestuft. Auch Gimpfte und Genesene müssen aus diesen Gebieten kommend weiterhin einen negativen PCR-Test bei der Einreise vorlegen. Anschließend ist eine zehntägige Quarantäne, aus der man sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann, anzutreten.

Laut Wolfgang Mückstein wird es aus den so genannten „sicheren Staaten“ für Geimpfte und Genesene keine Auflagen geben. Diese können mit einem entsprechenden Nachweis ohne Quarantäne nach Österreich einreisen. Belegt werden kann der Status beispielsweise mit dem Impfpass oder einem medizinischen Dokument, aus dem die Genesung hervorgeht. Personen, auf die beide Kriterien nicht zutreffen, können unter Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Befunds ohne Absonderung einreisen.

Aus den so genannten Risikogebieten kommend werden nur Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne einreisen können. Mückstein sagte dazu explizit, dass „nur ein negatives Testergebnis hier nicht ausreichend sein wird“. Die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch nicht final abgeschlossen. Die Verordnung soll in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Erstimpfung gilt drei Monate als „Eintrittskarte“

Bezüglich der Gültigkeit der Impfungen sagte der österreichische Gesundheitsminister, dass festgelegt wurde, dass der Abstand zwischen der ersten Impfung und der Auffrischung maximal drei Monate sein darf. Vereinfacht gesagt: Nach dem Erststich gilt man drei Monate lang als geimpft und ist damit von den Testpflichten ausgenommen. Unterlässt man die zweite Impfung, so verliert man den Status als Geimpfter.

Wolfgang Mückstein äußerte sich nicht dazu wie dies mit dem Vakzin Johnson & Johnson gehandhabt wird, denn bei diesem Mittel ist nur eine Impfung vorgesehen. Auch sagte er nicht wie lange die so genannte Vollimmunisierung von den Testpflichten befreien wird. Im Parlament sagte das Regierungsmitglied vor wenigen Tagen, dass etwa ein halbes Jahr angedacht ist, da man davon ausgeht, dass dann Auffrischungen notwendig sein werden. Die Befreiung von der Testpflicht tritt drei Wochen nach dem Erststich ein.

Eine umfangreiche Registrierungspflicht, die nicht ausschließlich für die Gastronomie gilt, wird ebenfalls eingeführt. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte dazu, dass diese in allen Bereichen, in denen man sich länger als 15 Minuten aufhält, gelten wird. Dadurch soll das Contact-Tracing erleichtert werden. In weiterer Folge bedeutet das auch, dass in Flughafenlounges Registrierungspflicht gelten wird.

Kurz will Maskenpflicht schrittweise abschaffen

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geht nicht davon aus, dass die Öffnungen und Einreiseerleichterungen zu einem „erneuten dramatischen Situation den Spitälern“ führen wird. Bis „spätestens 1. Juli 2021! sollen alle Bereiche, die per 19. Mai 2021 noch nicht geöffnet werden, ebenfalls freigegeben werden. Das gilt insbesondere für größere Veranstaltungen. Ein exaktes Datum will der Regierungschef jedoch noch nicht nennen.

Die Maskenpflicht will Sebastian Kurz schrittweise aufheben. Zunächst soll diese „nur noch in bestimmten Bereichen“, die er nicht näher bezeichnete, gelten und anschließend komplett aufgehoben werden. Per 19. Mai 2021 wird es hinsichtlich der FFP2-Maskenpflicht zu keinen Erleichterungen kommen.

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