DHC Dash 8-400 (Foto: Porter Airlines).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Sicherheitsbestimmungen im Luftverkehr: Porter-Airlines-Flug wegen unangeschnalltem Kind abgesagt

Werbung

Ein Passagierflug der kanadischen Fluggesellschaft Porter Airlines von Victoria nach Toronto musste am Donnerstagabend abgebrochen werden, weil sich ein Kind auf seinem Sitzplatz nicht anschnallen ließ.

Flug PD444 hatte das Terminal des Victoria International Airport bereits verlassen und befand sich auf dem Weg zur Startbahn, als das Kabinenpersonal feststellte, dass das Kind auf dem Sitz stand. Da weder die Erziehungsberechtigten noch die Flugbegleiter den Sicherheitsgurt anlegen konnten, entschied der Kapitän der Embraer E195-E2 aus Sicherheitsgründen, das Flugzeug zum Flugsteig zurückzurollen.

Die Abwicklung des Ausstiegs der betroffenen Familie sowie die Erledigung der erforderlichen administrativen Formalitäten nahmen erhebliche Zeit in Anspruch. In der Folge überschritt die Maschine das Zeitfenster bis zum Inkrafttreten des nächtlichen Start- und Landeverbots am Flughafen Victoria. Da der Flug aufgrund dieser lokalen Betriebszeitenregelung nicht mehr vor der Nachtruhe abheben konnte, sah sich die Fluggesellschaft gezwungen, den Flug nach Toronto vollständig zu streichen. Die übrigen Passagiere mussten die Nacht in Victoria verbringen und wurden erst am darauffolgenden Freitag umgebucht.

Der Vorfall verdeutlicht die rechtlichen Vorschriften für den Flugbetrieb in Nordamerika. Gemäß den Bestimmungen der kanadischen Luftfahrtbehörde Transport Canada sowie internationalen Sicherheitsstandards sind Fluggesellschaften verpflichtet, vor dem Start sicherzustellen, dass alle Passagiere ordnungsgemäß auf ihren Plätzen gesichert sind. Wenn Fluggäste – unabhängig von ihrem Alter – den Anweisungen zur Flugsicherheit nicht nachkommen können oder wollen, verwehren die Beförderungsbedingungen den Weiterflug, um Gefährdungen bei Start- oder Landemanövern vorzubeugen.

Branchenbeobachter verweisen darauf, dass Zwischenfälle dieser Art für Fluggesellschaften und Fluggäste mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Folgewirkungen verbunden sind. Neben den Kosten für die Betreuung und Umbuchung der betroffenen Passagiere entstehen Verspätungen im nachgelagerten Umlaufplan des Flugzeugs. Dass eine Missachtung der Anschnallpflicht in Kombination mit städtischen Lärmschutz- und Nachtflugverboten zur Streichung eines gesamten Transkontinentalflugs führt, unterstreicht die geringe zeitliche Pufferzone im abendlichen Flugbetrieb.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung