Sicherheitspersonal: Verdi weitet den Streikaufruf aus

Flughafen München (Foto: Flughafen München).
Flughafen München (Foto: Flughafen München).

Sicherheitspersonal: Verdi weitet den Streikaufruf aus

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Die Gewerkschaft Verdi ruft auch am Freitag, den 15. März 2024 die Sicherheitsmitarbeiter an zahlreichen deutschen Airports zur Arbeitsniederlegung auf. Am 14. März 2024 findet ebenfalls ein Streik statt, der kurzfristig auf den Flughafen München ausgedehnt wird.

Laut Mitteilung der Arbeitnehmervertreter soll am Freitag das in Dresden, Hannover, Leipzig/Halle, Dortmund, Weeze und Karlsruhe/Baden-Baden tätige Sicherheitspersonal in den Streik treten. Am 14. März 2024 soll in Berlin, Köln/Bonn, Karlsruhe/Baden-Baden, Stuttgart, Hamburg und neu auch in München gestreikt werden. Es ist damit zu rechnen, dass eine nur sehr kurzfristig angekündigte Ausweitung erfolgen könnte.

Einige Airports, darunter Hamburg, Stuttgart und Berlin, haben bereits mitgeteilt, dass am jeweiligen Streiktag mangels Sicherheitskontrolle keine regulären Abflüge stattfinden können. In Köln/Bonn hingegen rechnet man damit, dass mit einer Art Notbesatzung die Siko-Linien zumindest teilweise offen gehalten werden können. Dennoch haben die Fluggesellschaften bereits jetzt mehr als die Hälfte des für Donnerstag geplanten Flugangebots ab diesem Airport gestrichen.

Fluggäste, die am Donnerstag und/oder Freitag ab den betroffenen Flughäfen fliegen wollen, sollten sich dringend bei ihrer Fluggesellschaft darüber informieren, ob ihr Flug überhaupt stattfindet. Manche Airlines, gerade im Ferienflugbereich, verlegen gelegentlich zu weit entfernten Flughäfen. Nicht immer werden Shuttlebusse zur Verfügung gestellt. In den meisten Fällen aber fallen die Flüge ersatzlos aus.

Nina Staub, Fluggasrechtsexpertin bei AirHelp, erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere haben: „Durch den Streik des Flugsicherheitspersonals werden voraussichtlich tausende Passagiere ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Streiks steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu. Bei vergleichbaren Streik-Aktionen des Airline-Personals sähe dies, ob angekündigt oder spontan, anders aus.”

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen

„Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen.

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, eine Erstattung des vollen Ticketpreises anzubieten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

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