Ein technischer Defekt an einer Bedieneinheit im Cockpit mehrerer Modellreihen des Herstellers Airbus beschäftigt die internationalen Luftfahrtbehörden und Pilotenverbände. Nach unkommandierten Triebwerksabschaltungen im Flugbetrieb bei Maschinen der Typen Airbus A320neo und Airbus A350-1000 fordern Vertretungen des Flugpersonals eine Ausweitung der bisherigen Prüfrichtlinien.
Untersuchungen der Vorfälle zeigten, dass eine mechanische Beschädigung an der Steuerung des Triebwerksfeuerlöschsystems dazu führen kann, dass Triebwerke ohne Einwirken der Besatzung isoliert und abgeschaltet werden. Während die europäische Flugsicherheitsbehörde European Union Aviation Safety Agency zunächst Anweisungen für die A320-Baureihe erließ, deckte ein weiterer Zwischenfall bei einem Langstreckenflugzeug des Typs A350 Schwachstellen an baugleichen Komponenten auf. Die Britische Verkehrsfliegervereinigung British Airline Pilots‘ Association stuft die Schalterfehlfunktion als latentes Risiko ein, das insbesondere in kritischen Flugphasen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen könne.
Ursachenforschung nach dem Zwischenfall bei Air New Zealand
Der Ausgangspunkt der behördlichen Untersuchungen liegt im Dezember 2024. Eine Maschine vom Typ Airbus A320neo der Fluggesellschaft Air New Zealand befand sich rund 15 Minuten nach dem Start vom Flughafen Wellington auf dem Flug nach Auckland, als das Triebwerk ohne Vorwarnung an Leistung verlor und ausfiel. Die Besatzung konnte das Flugzeug sicher auf dem Flughafen Auckland landen, ohne dass Passagiere oder Besatzungsmitglieder Schaden nahmen. Die neuseeländische Transportunfalluntersuchungskommission Transport Accident Investigation Commission leitete daraufhin eine Untersuchung ein, um die Ursache für den plötzlichen Schubverlust zu klären.
Die Ermittler konzentrierten sich auf das obere Bedienelement im Cockpit, an dem die Absperrventile für den Brandfall untergebracht sind. Diese Schalter sind im normalen Flugbetrieb abgedeckt und erfordern ein gezieltes manuelles Ziehen durch die Piloten, um im Notfall die Zufuhr von Kraftstoff, Hydrauliköl und Strom zum betroffenen Triebwerk zu unterbrechen. Die Untersuchung ergab, dass ein verbogener Haltestift innerhalb der Schaltereinheit dazu führte, dass normale betriebsbedingte Vibrationen des Flugzeugs den Auslösemechanismus unbeabsichtigt aktivierten. Das Triebwerk wurde somit rein mechanisch durch die Eigenbewegung der Zelle abgeschaltet. Als Reaktion darauf erließ die Europäische Agentur für Flugsicherheit die Lufttüchtigkeitsanweisung AD 2025-0274R1, die Überprüfungen der integrierten Bedienteile bei Flugzeugen der A320-Familie vorschreibt.
Zweiter Vorfall auf einem Transatlantikflug einer Airbus A350
Die Annahme, dass es sich um ein auf die Schmalrumpfflotte beschränktes Problem handele, wurde durch einen weiteren Zwischenfall auf einem Langstreckenflug infrage gestellt. Eine Airbus A350-1000 der British Airways befand sich auf dem Flug von Las Vegas nach London-Heathrow im Reiseflug über Halifax in Kanada, als das rechte Triebwerk unvermittelt ausfiel. Die Besatzung konnte den Flug sicher fortsetzen und landen, jedoch identifizierten die Ermittler auch bei dieser Großraummaschine dieselbe Baugruppe im Overhead-Panel als Auslöser für die Unterbrechung der Kraftstoffzufuhr.
Dieser zweite Zwischenfall verdeutlichte, dass bauteilgleiche Komponenten modellübergreifend in verschiedenen Flugzeugfamilien von Airbus verbaut werden. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit reagierte auf die neuen Erkenntnisse mit dem Entwurf einer erweiterten Anweisung. Die geplante Lufttüchtigkeitsanweisung 26-087 sieht vor, die Inspektionspflichten gemäß einem Service-Bulletin des Herstellers auf die Modelle Airbus A350-900 und A350-1000 auszuweiten, sofern diese mit den betroffenen Steuerungselementen ausgerüstet sind.
Einschätzung der Pilotenvereinigung und potenzielle Gefahrenmomente
Die Britische Verkehrsfliegervereinigung British Airline Pilots‘ Association, die Piloten von Gesellschaften wie British Airways, Virgin Atlantic und easyJet vertritt, fordert von den Regulierungsbehörden ein resoluteres Vorgehen. Der Verband hebt hervor, dass die Fehlfunktion für die Besatzung im Cockpit schwer zu erkennen ist. Beim mechanischen Auslösen des Schalters erfolgt lediglich ein leises Geräusch sowie eine geringfügige Positionsveränderung des Bedienelements, was insbesondere bei Nachtflügen im abgedunkelten Cockpit übersehen werden kann.
Obwohl moderne zweistrahlige Verkehrsflugzeuge so konstruiert sind, dass sie den Ausfall eines Triebwerks in allen Flugphasen kompensieren können, verweist der Pilotenverband auf das Risikopotenzial je nach Flugsituation. Während ein Triebwerksausfall im Reiseflug von den Besatzungen meist geordnet gehandhabt werden kann, erhöht sich das Gefahrenpotenzial bei einer unbeabsichtigten Abschaltung während des Anfangssteigflugs oder beim Erreichen der Entscheidungsgeschwindigkeit V1 beim Startvorgang. Da die Instrumentenanzeigen des elektronischen Überwachungssystems Electronic Centralized Aircraft Monitor bei diesem Defekt anfänglich unvollständige oder irreführende Informationen liefern können, stuft die Gewerkschaft die mögliche Schwere der Folgen bei einer Fehlreaktion der Besatzung als hoch ein.
Wartungsanweisungen und Ausblick für die Flottenüberprüfung
Die Flugsicherheitsbehörden verzichteten bislang auf ein Flugverbot für die betroffenen Flugzeugtypen und setzen stattdessen auf gestaffelte Inspektionsintervalle im Rahmen der regulären Wartung. Aus Sicht des Pilotenverbandes sind die eingeräumten Fristen für die Überprüfung der Schaltereinheiten jedoch zu lang bemessen, da latente Mängel an sicherheitskritischen Elementen unverzüglich behoben werden sollten.
Die Fluggesellschaften arbeiten derzeit die vorgeschriebenen Kontrollen an ihren A320- und A350-Flotten ab, um fehlerhafte oder beschädigte Haltestifte in den Schaltermodulen auszutauschen. Der Fall zeigt, wie herstellerübergreifende Gleichteilestrategien im Flugzeugbau dazu führen können, dass sich Einzelfehler an untergeordneten Bauteilen auf mehrere Flugzeugmuster auswirken und weltweite Überprüfungsverfahren erforderlich machen.