Die Sicherheit im Flugverkehr genießt höchste Priorität, doch eine besorgniserregende Entwicklung am Flughafen Zürich zeigt, daß Reisende zunehmend unwissentlich oder wissentlich potenziell gefährliche Gegenstände in ihr Gepäck packen.
Im Jahr 2024 wurden an den Sicherheitskontrollen in Zürich rund 180.000 sogenannte „Gefahrgüter“ aus dem aufgegebenen und Handgepäck entfernt – ein alarmierender Anstieg in den letzten Jahren. Diese Gegenstände, zu denen Powerbanks, E-Zigaretten, Spraydosen und Feuerwerke gehören, stellen aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften ein erhebliches Risiko für Menschen und Flugzeuge dar. Der Trend zu mehr elektronischen Geräten und die Zunahme unerfahrener Freizeitreisender tragen maßgeblich zu diesem Problem bei, das die Betriebsabläufe an Flughäfen weltweit beeinflußt und die Notwendigkeit klarer Passagierinformationen unterstreicht.
Explosion der Gefahrgut-Fundstücke am Flughafen Zürich
Die Zahlen, die der Flughafen Zürich für das Jahr 2024 vorlegt, sind bemerkenswert und geben Anlaß zur Besorgnis. Insgesamt wurden an den Sicherheitskontrollen rund 140.000 Gefahrgüter aus dem aufgegebenen Gepäck und weitere 40.000 aus dem Handgepäck entfernt. Dies summiert sich zu einer Gesamtmenge von 180.000 beanstandeten Gegenständen. Die Tendenz ist eindeutig: Die Anzahl verbotener Gefahrgüter im Gepäck hat sich in den letzten Jahren am Flughafen Zürich deutlich erhöht, wobei der Anstieg im Aufgabegepäck besonders ausgeprägt ist. Dieser Trend ist nicht auf Zürich beschränkt, sondern spiegelt eine globale Herausforderung für die Flughäfen und Sicherheitsbehörden wider.
Für die Sicherheitsbehörden und Flughafenbetreiber stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Jedes entdeckte Gefahrgut erfordert eine sorgfältige Handhabung, die Zeit und Personal bindet und zu Verzögerungen im Abfertigungsprozeß führen kann. Die Notwendigkeit, solche Gegenstände manuell zu identifizieren und zu entfernen, erhöht den Aufwand für die Sicherheitskontrollen erheblich und kann letztlich die Effizienz des Flugbetriebs beeinträchtigen.

Ursachen des Anstiegs: Technologischer Wandel und unerfahrene Reisende
Die Gründe für diesen alarmierenden Anstieg sind vielschichtig und spiegeln Veränderungen in der Gesellschaft und im Reiseverhalten wider:
- Zunehmende Verbreitung von Batterien, Powerbanks und Akkus: Der technologische Wandel hat zu einer explosionsartigen Zunahme akkubetriebener Geräte geführt. Smartphones, Tablets, Laptops, kabellose Kopfhörer, tragbare Lautsprecher, elektrische Zahnbürsten und Rasierer sind heute unverzichtbare Begleiter auf Reisen. Viele dieser Geräte, insbesondere aber Powerbanks und lose Akkus, bergen bei unsachgemäßer Handhabung oder Beschädigung ein Brandrisiko. Lithium-Ionen-Akkus sind bekannt für ihre potenzielle thermische Instabilität, die zu Überhitzung, Feuer und sogar Explosionen führen kann, insbesondere wenn sie beschädigt sind oder kurzgeschlossen werden.
- Mobilitätshilfen mit Batterien: Der Trend zu Elektro-Tretrollern (E-Trottinette), E-Bikes und sogar elektrisch betriebenen Kinderwagen mit leistungsstarken Akkus trägt ebenfalls zum Problem bei. Viele Reisende sind sich der strengen Vorschriften für den Transport dieser Geräte im Flugzeug nicht bewußt.
- Allgemeiner Trend zu mehr Elektronik: Über die genannten Beispiele hinaus nehmen Reisende immer mehr elektronische Gadgets mit, die alle Batterien enthalten können.
- Zunahme von Freizeitreisenden: Die Luftfahrt hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem Luxus zu einem Massentransportmittel entwickelt. Immer mehr Menschen reisen, auch solche, die weniger „reiseprob“ sind, das heißt, weniger Erfahrung mit den spezifischen Vorschriften des Flugverkehrs haben. Diese Reisenden sind möglicherweise weniger vertraut mit den Regeln für Gefahrgut und Packvorschriften.
Diese Faktoren führen dazu, daß eine wachsende Anzahl von Gegenständen in den Gepäckstücken landet, die aufgrund ihrer Hitzeentwicklung, Entflammbarkeit, der Gefahr von Beschädigungen oder chemischen Reaktionen ein inhärentes Sicherheitsrisiko darstellen können.

Was am häufigsten konfisziert wird: Eine Übersicht
Die Statistiken des Flughafens Zürich geben Aufschluß darüber, welche Gefahrgüter am häufigsten aus dem Gepäck entfernt werden:
- Im Handgepäck: Hier stehen besonders Feuerzeuge und Streichhölzer an erster Stelle. Obwohl ein Feuerzeug pro Person unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist (meistens am Körper getragen), führen die meisten Reisenden zu viele oder unzulässige Typen mit. Ebenfalls häufig konfisziert werden Feuerwerkskörper, Anzündhilfen, Brennpasten und Gaskartuschen. Diese Gegenstände sind aufgrund ihrer hohen Entflammbarkeit oder Explosionsgefahr in der Regel gänzlich verboten.
- Im aufgegebenen Gepäck: Hier müssen vor allem Batterien, Akkus und Powerbanks entfernt werden. Viele Reisende wissen nicht, daß lose Lithium-Ionen-Akkus aus Sicherheitsgründen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden dürfen, um im Falle eines Zwischenfalls schnell eingegriffen werden zu können. Auch Feuerzeuge und E-Zigaretten gehören zu den häufig beschlagnahmten Gegenständen im Aufgabegepäck. Elektronische Geräte und Mobilitätshilfen wie E-Trottinette oder E-Kinderwagen sind ebenfalls ein wachsendes Problemfeld im Frachtraum, da deren große Akkus ein erhöhtes Risiko darstellen.
Die Regeln sind dabei klar: Während einige dieser Gegenstände unter bestimmten Bedingungen im Handgepäck erlaubt sind (z.B. Powerbanks bis zu einer bestimmten Kapazität), sind sie im aufgegebenen Gepäck streng verboten. Andere, wie Feuerwerkskörper, sind grundsätzlich in keinem Gepäckstück erlaubt.

Gefahrgut versus „Verbotene Gegenstände“: Eine wichtige Unterscheidung
Es ist entscheidend, zwischen „Gefahrgütern“ und sogenannten „Prohibited Items“ (verbotenen Gegenständen) zu unterscheiden. Beide werden zwar bei der Sicherheitskontrolle abgefangen, doch ihre Gefahrenquelle ist unterschiedlich:
- Verbotene Gegenstände (Prohibited Items): Dies sind Objekte, die im Handgepäck verboten sind, weil sie als Waffen mißbraucht werden könnten oder eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit an Bord darstellen, wenn sie von Personen mißbräuchlich eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Scheren, Taschenmesser oder Werkzeuge, aber auch Flüssigkeiten in Behältern mit mehr als 100 ml Fassungsvermögen. Diese Gegenstände dürfen in der Regel im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, da sie im Frachtraum keine direkte Bedrohung durch mißbräuchliche Verwendung darstellen.
- Gefahrgüter (Dangerous Goods): Diese sind aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften von sich aus gefährlich. Sie bergen Risiken wie Brandgefahr, Explosion, Freisetzung giftiger Stoffe oder Korrosion, wenn sie unerlaubterweise oder nicht gesetzeskonform im Reisegepäck mitgeführt werden. Das Risiko geht hier von der Substanz oder dem Gegenstand selbst aus, unabhängig von der Absicht des Reisenden. Ein defekter Akku kann spontan Feuer fangen, selbst wenn er von einem Passagier ohne böse Absicht mitgeführt wird.
Klare Regeln und deren Durchsetzung: Die Rolle von ICAO und IATA
Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Gefahrgut im Passagiergepäck liegt bei den Fluggesellschaften, Abfertigungsfirmen und den Flughäfen selbst. Die Grundlage bilden dabei international anerkannte Richtlinien: die „Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air“ der International Civil Aviation Organization (ICAO) und die ergänzenden „Dangerous Goods Regulations“ der International Air Transport Association (IATA). Diese Regelwerke klassifizieren gefährliche Güter und legen detailliert fest, wie sie verpackt, gekennzeichnet und transportiert werden müssen oder ob ihr Transport gänzlich untersagt ist.
Am Flughafen Zürich erfolgt die Kontrolle des Handgepäcks und des eingecheckten Gepäcks im Auftrag der Flughafen Zürich AG durch Mitarbeitende der Kantonspolizei. Wird bei der Sicherheitskontrolle ein verbotenes Gefahrgut entdeckt, muß es aus dem Gepäck entfernt werden. Dieses Vorgehen ist nicht nur eine regulatorische Notwendigkeit, sondern eine essentielle Sicherheitsmaßnahme.
Feuerzeuge, Batterien, E-Trottinette – was wohin gehört: Praktische Hinweise für Reisende
Für eine reibungslose Reise und zügige Sicherheitskontrolle ist eine gute Vorbereitung unerläßlich. Eine grundlegende Regel ist die Unterscheidung zwischen Handgepäck und Aufgabegepäck, da hier unterschiedliche Bestimmungen gelten:
- Im Handgepäck erlaubt (mit Einschränkungen): Powerbanks (bis zu einer bestimmten Kapazität, meist unter 100 Wh), lose Batterien und Akkus (müssen einzeln geschützt sein, z.B. in Plastikbeuteln), E-Zigaretten (dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck), ein Feuerzeug oder eine kleine Packung Streichhölzer (meist am Körper getragen).
- Im aufgegebenen Gepäck verboten: Lose Batterien, Akkus und Powerbanks, E-Zigaretten (wegen des Brandrisikos). Diese müssen zwingend ins Handgepäck.
- Gänzlich verboten (unabhängig vom Gepäckstück): Feuerwerkskörper, Gaskartuschen, Brennpasten, ätzende oder brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe, die als Gefahrgut eingestuft sind. Auch einige elektrische Mobilitätshilfen wie E-Trottinette oder E-Kinderwagen mit großen Lithium-Ionen-Akkus können aufgrund ihrer Akku-Größe für den Transport im Flugzeug gänzlich verboten sein oder erhebliche Einschränkungen unterliegen.
Wertvolles Gefahrgut von geringem Wert wird aus Sicherheitsgründen nach der Abnahme fachgerecht entsorgt. Wertvollere Objekte wie hochwertige Powerbanks oder Mobilitätshilfen werden hingegen für 30 Tage zwischengelagert. Innerhalb dieser Frist können Passagiere sie gegen eine Gebühr zurückfordern. Erfolgt keine Abholung, werden auch diese Gegenstände nach Ablauf der Frist entsorgt.
Die oberste Faustregel für alle Reisenden sollte lauten: Vor jeder Reise das Gepäck sorgfältig auf elektronische Geräte, Akkus und Batterien, Flüssigkeiten sowie gashaltige Gegenstände und brennbare, ätzende oder giftige Stoffe überprüfen. Spezifische Vorgaben finden Passagiere auf den Webseiten ihrer Fluggesellschaft oder des jeweiligen Flughafens. Viele Flughäfen bieten auch praktische Suchfunktionen an, um schnell zu klären, was erlaubt ist und was nicht. Dies hilft nicht nur, Verzögerungen zu vermeiden, sondern trägt maßgeblich zur Sicherheit aller Beteiligten bei.
Der signifikante Anstieg der beschlagnahmten Gefahrgüter am Flughafen Zürich unterstreicht die wachsende Herausforderung, die die fortschreitende Technologisierung und das steigende Reiseaufkommen für die Flugsicherheit mit sich bringen. Während die konsequente Durchsetzung der internationalen Vorschriften durch die Sicherheitsbehörden ein Höchstmaß an Schutz gewährleistet, ist die Aufklärung der Reisenden von entscheidender Bedeutung. Nur durch ein umfassendes Verständnis der Gefahrgutvorschriften und eine sorgfältige Gepäckvorbereitung können unnötige Verzögerungen vermieden und das Risiko von Zwischenfällen im Luftverkehr minimiert werden. Die gemeinsamen Anstrengungen von Behörden, Fluggesellschaften und Passagieren sind unerläßlich, um die hohe Sicherheitsbilanz der Luftfahrt weiterhin zu gewährleisten.
