Die politische Debatte um die finanzielle Unterstützung der Schweizer Regionalflughäfen hat eine entscheidende Wendung genommen. In einer aktuellen Abstimmung hat sich der Ständerat, die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, gegen die geplanten Sparmaßnahmen des Bundes im Bereich der Flugsicherung ausgesprochen. Mit einer Mehrheit von 23 zu 15 Stimmen votierten die Abgeordneten dafür, die bisherigen Subventionen für die Jahre 2027 und 2028 beizubehalten.
Diese Entscheidung stellt einen bedeutsamen Etappensieg für Standorte wie den Flughafen St. Gallen-Altenrhein dar, dessen wirtschaftliche Existenz durch die drohenden Kürzungen unmittelbar gefährdet schien. Der Bundesrat hatte im Rahmen eines umfassenden Entlastungspakets für den Bundeshaushalt ursprünglich vorgesehen, die Beiträge für die An- und Abflugsicherung an Flugplätzen ohne vorrangiges Bundesinteresse zu streichen. Durch das aktuelle Votum gewinnt die Branche nun die notwendige Zeit, um alternative Organisationsmodelle für die Sicherung des Luftraums zu entwickeln, ohne den laufenden Betrieb durch kurzfristige Budgetlöcher zu gefährden.
Struktur und Bedeutung der Flugsicherungsfinanzierung
Die Flugsicherung an Regionalflughäfen wird in der Schweiz traditionell durch Bundesbeiträge unterstützt. Im Jahr 2024 beliefen sich diese Förderungen auf insgesamt 32,3 Millionen Franken, für das Jahr 2025 sind rund 29,3 Millionen Franken veranschlagt. Der Flughafen Altenrhein, der aufgrund seiner Lage an der österreichischen Grenze eine strategische Rolle für das Bundesland Vorarlberg und die Ostschweiz einnimmt, erhielt zuletzt jährlich etwa vier Millionen Franken aus diesem Topf.
Die Kosten für die hochspezialisierten Dienstleistungen der Skyguide, der nationalen schweizerischen Flugsicherungsgesellschaft, sind für kleinere Standorte allein durch Landegebühren kaum zu decken. Die Argumentation des Bundesrates stützte sich auf das Subsidiaritätsprinzip: Da Regionalflughäfen primär lokalen Wirtschafts- und Tourismusinteressen dienen, sollten die Nutzer die Kosten tragen, anstatt den nationalen Steuerzahler zu belasten. Die Gegner dieser Sparpläne weisen hingegen auf die unverzichtbare Funktion der Flughäfen für die regionale Anbindung und die wirtschaftliche Wertschöpfung hin.
Wirtschaftliche Verflechtung im Dreiländereck
Besonders deutlich wird die Relevanz des Flugplatzes Altenrhein beim Blick auf die Passagierzahlen und die Nutzerstruktur. Rund 70.000 Passagiere wurden im vergangenen Jahr verzeichnet, wobei ein erheblicher Teil auf die Verbindung zwischen Altenrhein und Wien entfällt. Diese Strecke wird von der Fluglinie People’s bedient, die zur People’s Air Group gehört.
Vor allem für die Vorarlberger Wirtschaft stellt dieser Flugplatz eine essenzielle Infrastruktur dar, da er die Fahrzeit zu den internationalen Drehkreuzen im Vergleich zum Weg über den Flughafen Zürich deutlich verkürzt. Sowohl die Vorarlberger Landesregierung als auch die Wirtschaftskammer haben sich daher bereits frühzeitig gegen die Kürzungspläne ausgesprochen. Auch der Kanton St. Gallen stufte die Pläne als existenzbedrohend für den Standort ein. Ein Wegfall der Flugsicherungsbeiträge hätte zur Folge, dass die Betriebskosten derart ansteigen würden, dass ein rentabler Linienverkehr kaum noch möglich wäre.
Die Suche nach neuen Organisationsformen
Thomas Krutzler, Geschäftsführer der People’s Air Group, sieht in der Entscheidung des Ständerats eine notwendige Atempause. Die Regionalflughäfen haben bereits begonnen, sich zu koordinieren, um die Flugsicherung effizienter zu gestalten. Ein zentrales Vorhaben ist eine gemeinsame Ausschreibung der Flugsicherungsdienste, an der eine Arbeitsgruppe derzeit intensiv arbeitet. Ziel ist es, die Kosten durch Bündelung und möglicherweise durch den Einbezug privater, nicht-staatlicher Anbieter zu senken. Dies erfordert jedoch komplexe gesetzliche Anpassungen, da die Hoheit über die Flugsicherung derzeit fest in staatlicher Hand liegt. Experten gehen davon aus, dass eine solche Neuausrichtung frühestens im Jahr 2029 vollständig umsetzbar sein wird. Die nun gewährte Fristverlängerung bis 2028 bietet somit genau den Spielraum, um diese Transformation ohne Sicherheitsrisiken oder plötzliche Stilllegungen voranzutreiben.
Trotz der politischen Diskussionen bleibt die technische Sicherheit des Flugbetriebs die oberste Priorität. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt betont, dass die An- und Abflugsicherung stets den internationalen Standards entsprechen muss, unabhängig davon, wer die Kosten trägt. Die Regionalflughäfen sind angehalten, ihre Prozesse zu optimieren und Synergien zu nutzen. In der Branche wird bereits über technologische Innovationen wie Remote Tower Lösungen diskutiert, bei denen die Überwachung des Luftraums per Videotechnik von einem zentralen Standort aus erfolgt. Solche Investitionen amortisieren sich jedoch erst über längere Zeiträume und erfordern zunächst stabile finanzielle Rahmenbedingungen. Die Beibehaltung der Subventionen ermöglicht es den Betreibern, derartige Modernisierungen in ihre langfristige Planung einzubeziehen.
Politischer Fahrplan und weitere Entscheidungen
Das Dossier wandert nun in den Nationalrat, die große Kammer des Schweizer Parlaments. Dort wird bis Ende März 2026 eine Entscheidung erwartet. Sollte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerats folgen, herrscht für die betroffenen Flughäfen Klarheit für die kommenden zwei Jahre. Falls es jedoch zu Unstimmigkeiten zwischen den beiden Kammern kommt, müsste das Geschäft im Differenzbereinigungsverfahren weiter behandelt werden, was eine endgültige Entscheidung bis in den Herbst 2026 verzögern könnte.
Die breite Unterstützung im Ständerat gilt jedoch als starkes Signal an die Regierung, die regionale Infrastruktur nicht voreilig durch drastische Sparmaßnahmen zu schwächen. Die Abwägung zwischen Haushaltsdisziplin und regionaler Wirtschaftsförderung bleibt damit das zentrale Thema der schweizerischen Verkehrspolitik in diesem Jahr.
Zukünftige Finanzierungsmodelle im Fokus
Langfristig wird die Debatte um die Nutzerfinanzierung nicht verstummen. Die Schweizer Politik sucht nach einem Modell, das den Bundeshaushalt entlastet, ohne die Standortattraktivität zu gefährden. Ein möglicher Weg könnte in einer stärkeren Beteiligung der Kantone oder der profitierenden Unternehmen liegen.
Doch auch hier sind die Hürden hoch, da zusätzliche Belastungen die Wettbewerbsfähigkeit der Regionalflughäfen gegenüber grenznahen Konkurrenten oder der Bahn einschränken könnten. Die kommenden zwei Jahre müssen nun genutzt werden, um ein transparentes und tragfähiges Finanzierungssystem zu etablieren, das über das Jahr 2028 hinaus Bestand hat. Die Regionalflughäfen stehen vor der Herausforderung, ihre Effizienz unter Beweis zu stellen und gleichzeitig ihren Wert als unverzichtbare Knotenpunkte im europäischen Luftverkehrsnetz zu behaupten.