Die italienische Zivilluftfahrtbehörde ENAC hat gegen die Billigflieger Easyjet, Ryanair, Wizz Air und Volotea Bußgelder verhängt. Den genannten Carriern wird vorgeworfen gegen eine italienische Vorgabe, die vorsieht, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen und Minderjährigen ein Sitzplatz direkt daneben vergeben werden muss. Und zwar kostenlos.
Laut ENAC sollen die eingangs genannten Lowcoster gegen diese Auflage verstoßen haben und auch entsprechende Aufforderungen ignoriert haben sollen. Nun werden Bußgelder zwischen 10.000 und 50.000 Euro fällig. Gegen diese können die betroffenen Fluggesellschaften allerdings ein Rechtsmittel einlegen.
Als erschwerend erweist sich, dass die Airlines die Vorgaben der Luftfahrtbehörde ENAC noch immer nicht umgesetzt hatten. Besonders hoch fällt das Bußgeld für Ryanair aus, denn diesem Anbieter wirft das Amt vor, dass man gar versuchte die Anordnung zu umgehen, um weiterhin Zuschläge kassieren zu können. Dabei soll eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen geändert worden sein. Ryanair beantragte vor Gericht eine Aussetzung der behördlichen Auflage, jedoch wurde dies seitens eines Gerichts abgelehnt. Die mündliche Verhandlung soll am 8. September 2021 stattfinden.
Easyjet, Wizz Air und Volotea zeigen sich in Stellungnahmen einsichtig und wollen die ENAC-Bestimmungen einhalten. Man habe die Systeme zwischenzeitlich angepasst. Ganz anders äußert sich der Mitbewerber Ryanair, der die Vorwürfe der italienischen Luftfahrtbehörde als „falsch und irreführend“ zurückweist. Man habe schon am 13. August 2021 entsprechende Maßnahmen ergriffen, die es ermöglichen, dass Begleitpersonen von Minderjährigen bzw. von Menschen mit Behinderungen eine kostenlose Sitzplatzzuweisung erhalten. Man wirft der ENAC auch vor, dass diese eine „Einmischung in die kommerzielle Freiheit der Airline als Sicherheitsproblem einstufen würde“.