Slowakei: Höchstgericht kippt Defacto-Impfpflicht bei der EInreise

Flughafen Bratislava (Foto: Jan Gruber).
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Slowakei: Höchstgericht kippt Defacto-Impfpflicht bei der EInreise

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Während in Österreich Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs eher lange dauern, ging es in der Slowakei sehr schnell. Das Höchstgericht kippte die Einreisebestimmungen, die am 9. Juli 2021 in Kraft getreten sind.

In einer einstweiligen Anordnung verfügte das Verfassungsgericht der Slowakei, dass bis zur endgültigen Aburteilung die alten Einreiseregeln wieder gelten. Das in Kosice ansässige Gericht prüft, ob eine defacto-Impfpflicht bei der Einreise überhaupt mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist. Die Entscheidung der Höchstrichter gilt in der Slowakei als herbe Niederlage für die Regierung.

Konkret geht es darum, dass die Slowakei vom 9. Juli 2021 bis zur Aufhebung durch das Verfassungsgericht nur vollständig geimpfte Personen ohne Quarantäne einreisen hat lassen. Alle anderen mussten sich einer 14-tägigen Quarantäne, von der man sich nach fünf Tagen freitesten konnte, unterziehen. Unklar ist noch welche Auswirkungen die Entscheidung des Höchstgerichts auf Personen, die bereits abgesondert sind, hat.

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