Slowenien geht in die Verlängerung: Die verschärften Einreisebestimmungen gelten fortan bis zum 8. August.
Österreichs Nachbarland gewährt nach wie vor nur jenen, die entweder geimpft, getestet oder genesen sind, die Einreise. Akzeptiert werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests. Davon ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren und Berufspendler. Ausnahmen gelten zudem für den Transit und internationalen Warenverkehr.
Die jüngst erlassene Verordnung bringt aber auch „Erleichterungen“ mit sich. So werden in Zukunft auch CoV-Tests aus Bosnien-Herzegowina von den Behörden anerkannt. Bisher sei dies nicht der Fall gewesen.