Sommerurlaub: Airlines, Vermittler und Reiseveranstalter sorgen für Frust

Gebäude der Arbeiterkammer Wien (Foto: Jan Gruber).
Gebäude der Arbeiterkammer Wien (Foto: Jan Gruber).

Sommerurlaub: Airlines, Vermittler und Reiseveranstalter sorgen für Frust

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Die Haupturlaubszeit des Jahres 2023 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Viele österreichische Reisende hatten auch dieses Jahr wieder Probleme mit Fluggesellschaften, Online-Travel-Agents und Reiseveranstaltern. Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag der Arbeiterkammer jene Beschwerden, die zwischen Ende Juni und Anfang August 2023 eingegangen sind, ausgewertet.

Dabei zeigte sich, dass Austrian Airlines, Wizz Air und Ryanair für besonders viel Frust bei den Passagieren gesorgt haben sollen. Die Arbeiterkammer listet die drei genannten Fluggesellschaften in ihrem „Flop 3“-Ranking. Doch auch im Bereich der Vermittlungsportale ist nicht alles rund gelaufen, denn in diesem Segment sollen Kiwi.com, Opodo und Booking.com für ein hohes Beschwerdeaufkommen bei den Konsumentenschützern gesorgt haben. Bei den Tour Operators waren viele Reisende mit Alltours, FTI und Tui unzufrieden.

Ausgewertet wurden die ersten 332 Urlaubsbeschwerden, die zwischen Ende Juni und Anfang August 2023 bei der Arbeiterkammer eingegangen sind. Spitzenreiter ist der Ärger über Flüge – knapp 40 Prozent erlebten „Bruchlandungen“: Die meisten Urlauber ärgerten sich über Stornierungen durch die Airline. Schwierigkeiten bereitete Konsument besonders die Buchung der Flüge über Online-Plattformen. Auch verspätete Flüge, Schererei mit dem Gepäck – es war beschädigt oder ging verloren – regte auf.

Rund jede fünfte Beschwerde (etwa 21 Prozent) betraf Online-Vermittlungsportale. Ein Dauerbrenner war hier die Rückerstattung des Reise-/Flugpreises nach Stornierung durch den Veranstalter oder der Airline, wenn die Buchung über ein Vermittlungsportal erfolgt ist. Auffällig häufig betroffen sind über Opodo gebuchte Flüge bei Wizz Air. Auch mangelnde Erreichbarkeit „fuchste“ die Konsumenten.

Auch Pauschalreisen und Kreuzfahrten sorgten für Frust

Pauschalreisen und Kreuzfahrten hielten nicht, was sie versprachen – das vermieste 16 Prozent die Laune. Hier ging es vor allem um mangelhafte Unterkünfte, Verpflegung, Kinderbetreuung, der Strand war anders als beschrieben oder es war sehr laut. Jeder Zehnte hatte Probleme mit seinem Gefährt bzw. mit der Beförderung – die meisten Anfragen betrafen Mietwagenbuchungen, an zweiter Stelle Bahnreisen gefolgt von Schiffs- und Busreisen. Bei den Mietautos ging es oft um Storno durch das Unternehmen – wegen der verspäteten Flüge ist Konsument oft keine fristgerechte Abholung des Mietautos möglich gewesen. Ein Mietwagen war dann nicht oder nur teurer zu bekommen.

Auf die „Palme“ brachten Urlauber mit rund sieben Prozent Probleme mit selbst gebuchten Ferienunterkünften. Dabei handelte es sich meist um mangelhafte Unterkünfte – Thema waren fehlende Hygiene und Ungeziefer sowie Schimmel. In einigen Fällen beanstandeten Konsument betrügerische Online-Angebote. Reisen gingen vorwiegend in den Mittelmeerraum. Die meistgenannten Reiseländer sind Italien, Griechenland und Spanien. Die Beschwerden bezogen sich fast ausschließlich auf Reisen ins Ausland.

Verpatzter Urlaub – das können Sie tun:

Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at.

Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.

Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.

Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Für den nächsten Urlaub – das sollten Sie wissen:

Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.

Buchen Sie direkt beim Anbieter: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsumenten gerne zwischen Fluglinie und Online-Vermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren Sie auch den Buchungsvorgang – es gibt entsprechende Apps und Softwares am PC, mit denen Sie den Buchungsvorgang mitfilmen können.

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