Ab 23. November 2020 müssen alle Personen, die aus von der spanischen Regierung definierten Risikogebieten einreisen, einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Eine anschließende Quarantäne ist dann nicht erforderlich.
Spanien reagiert damit auf weltweit steigende Fallzahlen und will so die weitere Einschleppung des Coronavirus verhindern. Die Vorlagepflicht gilt ausdrücklich auch für Deutsche, die nach Palma de Mallorca reisen wollen. Die Kanaren verlangen bereits seit 14. November 2020 die Vorlage eines negativen Befundes, akzeptieren jedoch nicht nur PCR-Ergebnisse, sondern auch Antigen-Tests. Spanienweit muss der Befund in englischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden.
Achtung: Wer kein negatives PCR-Ergebnis vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Weiters kann ein Antikörper-Test angeordnet werden. Innerspanisch gilt diese Beschränkung nicht, auch nicht für Inselbewohner.