Die spanische Regierung plant Inlandsflüge mit einer Reisedauer von weniger als 2,5 Stunden zu verbieten, sofern eine Bahnalternative zur Verfügung steht. Das Vorhaben steht unter dem Deckmantel des Umweltschutzes, hat jedoch einen Haken, denn nur Point-to-Point-Verbindungen sollen betroffen sein.
Flüge zwischen dem Festland und den Inseln sowie unter den Inseln sollen vom angedachten Verbot nicht umfasst sein, da es mangels Schienen allenfalls Fähren als Alternativen gibt. Der spanische Bann soll also hauptsächlich Inlandsflüge auf dem Festland betreffen und da gibt es einen Haken. Auf den ersten Blick liest es sich so, dass künftig nicht mehr kommerziell mit Passagieren geflogen werden darf, wenn die Flugdauer unter 2,5 Stunden liegt und eine Bahnalternative zur Verfügung steht.
Tatsächlich will man aber nur die Point-to-Point-Verbindungen bannen. In diesem Segment sind Billigfluggesellschaften wie Ryanair, Volotea und Vueling, aber auch Iberia stark vertreten. Es soll künftig darauf ankommen wohin die Fluggäste wollen, denn reine Zubringer- bzw. Anschlussflüge sollen auch weiterhin erlaubt sein. Mit anderen Worten: Ryanair dürfte nicht mehr von A nach B fliegen, aber Air Europa und/oder Iberia sehr wohl, sofern man – zumindest offiziell – Umsteiger an Bord hat.
Somit wäre der vorgeschlagene Bann von Inlandsflügen, die unter 2,5 Stunden Flugzeit aufweisen, eine eher populistische Maßnahme, da in der Praxis die Netzwerkflüge gar nicht betroffen sind. Fix ist das Vorhaben auf keinen Fall, denn die Regierung rund um Pedro Sánchez muss sich am 27. November 2023 erst im Amt bewähren, denn an diesem Tag stimmt das Parlament über die Bildung der neuen Regierung ab.
Dann wird sich auch zeigen, ob Rennstrecken wie Madrid-Barcelona künftig der Vergangenheit angehören werden oder aber fortgeführt werden. Als Point-to-Point-Shuttle wären diese gemäß dem aktuellen Vorhaben nicht mehr zulässig, aber als Zubringer bzw. Anschlussflug für Umsteiger weiterhin.