Ein spanisches Gericht hat die Vollstreckung von hohen Geldstrafen gegen die Billigfluggesellschaften Ryanair und Norwegian Air vorläufig ausgesetzt. Beide Airlines waren zuvor mit einer Gesamtstrafe von 109,6 Millionen Euro belegt worden. Die Sanktionen betrafen umstrittene Praktiken, wie Gebühren für größeres Handgepäck oder andere Zusatzkosten, die von Verbraucherschützern kritisiert worden waren.
Das Verwaltungsgericht in Madrid begründete seine Entscheidung damit, daß eine abschließende Bewertung des Falles zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Die Zahlung der hohen Geldstrafe während des laufenden Berufungsverfahrens würde die betroffenen Unternehmen finanziell erheblich belasten, so die Begründung des Gerichtes. Diese einstweilige Verfügung bedeutet faktisch, daß die Fluggesellschaften ihre umstrittenen Gebührenpraktiken bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung fortsetzen können. Für Ryanair und Norwegian Air, welche gegen die ursprünglichen Strafen Berufung eingelegt hatten, stellt dies einen ersten, temporären Erfolg dar.
Die Rekordstrafe war im vergangenen Jahr verhängt worden, nachdem die spanischen Verbraucherschutzbehörden gegen die Gebührenmodelle der Billigfluggesellschaften vorgegangen waren. Diese Airlines argumentiren, daß ihre Preisgestaltung, welche eine Trennung von Basistarif und Zusatzleistungen vorsieht, Transparenz schaffe und Reisenden die Wahl lasse. Sie halten die Geldbuße für unbegründet. Um die Aussetzung der Strafvollstreckung zu gewährleisten, ordnete das Gericht an, daß beide Fluggesellschaften Bankgarantien in Höhe von 111,8 Millionen Euro hinterlegen müssen. Dieser Betrag entspricht den ursprünglichen Sanktionen zuzüglich angefallener Zinsen.
Der Fall reiht sich ein in eine Serie von rechtlichen Auseinandersetzungen, die Billigfluggesellschaften in verschiedenen europäischen Ländern bezüglich ihrer Zusatzgebühren führen. Der endgültige Ausgang des Berufungsverfahrens in Spanien wird somit für die gesamte Branche von großer Bedeutung sein, da er präjudizielle Wirkung für die Gestaltung von Tarifen und Gebühren für Flugreisen in Europa haben könnte.