Gestern tagte der Konsumentenschutzausschuss und bearbeitete zahlreiche Oppositionsanträge. Darunter auch die von der SPÖ eingebrachten Forderungen nach einer Insolvenzabsicherung von Fluglinien sowie einer ausreichenden Entschädigung für abgesagte Reisen.
SPÖ-Abgeordnete Markus Vogl und Christian Drobits traten an den Konsumentenschutzminister mit dem Ersuchen heran, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Fluglinien – ähnlich wie Reiseveranstalter – verpflichtend eine Insolvenzversicherung abschließen müssen. Dadurch wären auch jene Personen rechtlich besser abgesichert, die ihren Flug selbst über Online-Plattformen oder direkt bei der Fluglinie buchen. Sie erhalten derzeit – im Gegensatz zu Pauschalreisenden – im Insolvenzfall nur einen geringen Teil des Ticketpreises oder sogar gar nichts rückerstattet. Hier müsse es zu einer Gleichstellung der Konsumenten kommen.
Die Fluggesellschaften sind es, die in diesen Zeiten negative Schlagzeilen machen, nicht zuletzt aufgrund der Nichteinhaltung der gesetzlichen Ticketrückerstattungs-Frist. Und das Vorgehen bleibt meist ohne Folgen, auch wenn im Endeffekt der Kunde mit Gutscheinlösungen abgespeist wird. Da würde eine rechtliche Absicherung der Forderung die Rechtsstellung der Verbraucher erheblich verbessern. Doch der Ausschuss ist anderer Meinung: NEOS-Vertreterin Fiona Fiedler lehnte den Vorschlag der SPÖ ab, weil er ihrer Einschätzung nach zu einer Verteuerung der Tickets führen würde. Abgeordneter Ernst Gödl (ÖVP) sprach von einem schlechten Zeitpunkt, zumal die Flugbranche derzeit extrem von der Corona-Krise betroffen sei. Er stellte daher einen Vertagungsantrag.