Der börsennotierte Flughafenbetreiber hat den Minderheitsanteil, den man an der Betreibergesellschaft des Airports St. Petersburg-Pulkovo gehalten hat, bislang nicht verkauft. Nun kommt Russlands Präsident Wladimir Putin zuvor, denn er hat den Einzug angeordnet.
Das bedeutet konkret, dass die Fraport AG enteignet werden soll. Ein entsprechendes Dekret soll laut russischen Medien von Putin bereits unterschrieben und auf den Weg gebracht worden sein. Der Politiker begründet die Vorgehensweise unter anderem damit, dass Fraport in einem „unfreundlichen Staat“ ansässig wäre und es „unfreundliche Handlungen einiger ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“ gegeben habe.
Die genaue Bedeutung ist für Fraport noch offen, denn der Konzern erklärte zunächst, dass man die Informationen noch verifizieren müsse. Gleichzeitig verweist man darauf, dass die Beteiligung seit dem Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine „ruhend gestellt“ worden wäre. Noch ist unklar was dies für die Zukunft bedeutet.
Die Fraport AG stand immer wieder im Kreuzfeuer der Kritik deutscher Medien, weil man ich nicht sofort aus Russland zurückgezogen hat. Dahinter steckt aber nicht wirklich „Unwille“, sondern dass man in langfristige Verträge involviert war. Es ist anzunehmen, dass ein sofortiger Ausstieg möglicherweise Schadenersatzforderungen aus Russland hätte auslösen können. Wegen der Sanktionen wäre auch der Kreis möglicher Käufer sehr klein.
Es ist kein Einzelfall, dass die russische Regierung Unternehmen unter Zwangsverwaltung stellt. Dabei muss es sich nicht unbedingt um Eigentum oder Beteiligungen von Firmen, die in „unfreundlichen Staaten“ ansässig sind, handeln. Es ist auch vorgekommen, dass Inhaber enteignet wurden, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen Werke schließen wollten und/oder Stellen abbauen wollten.
Was den Flughafen Pulkovo anbelangt: Dieser wurde bislang über eine Holding-Gesellschaft, die auf Zypern ansässig ist, gehalten. Die russische Regierung zieht deren Anteile komplett ein und richtet unter staatlicher Führung eine neue Beteiligungsgesellschaft ein. Die russischen Teilhaber sollen ihre Anteile behalten, die ausländischen jedoch nicht. Deren Aktien werden zu Gunsten des russischen Staats eingezogen.