Flughafen Klagenfurt (Foto: Lilihill).
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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Investor Franz Peter Orasch im Fall Flughafen Klagenfurt

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Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat Ermittlungen gegen den Kärntner Investor Franz Peter Orasch sowie vier weitere Personen aufgenommen. Es besteht der Verdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Betriebsführung des Flughafens Klagenfurt.

Auslöser für diese umfassenden Ermittlungen war ein detaillierter Bericht des Landesrechnungshofes Kärnten, welcher mögliche verdeckte Gewinnausschüttungen und überhöhte Zahlungen an Firmen, die der Lilihill-Gruppe nahestehen, festgestellt haben soll. Franz Peter Orasch war von 2018 bis zum Jahre 2023 Mehrheitseigentümer der Flughafenbetriebsgesellschaft Klagenfurt und übte in dieser Zeitspanne auch zeitweise die Funktion des Geschäftsführers aus. Die Vorwürfe wiegen schwer und werfen ein Schlaglicht auf die komplexen Beziehungen zwischen privaten Investoren und öffentlicher Infrastruktur. Für alle betroffenen Personen gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Der Flughafen Klagenfurt: Ein regionales Tor unter privater Führung und öffentliche Debatten

Der Flughafen Klagenfurt, offiziell bekannt als Klagenfurt Airport (KLU), ist für das Bundesland Kärnten und die gesamte Alpe-Adria-Region von strategischer Bedeutung. Er dient als wichtiges Tor für den Tourismus, die Wirtschaft und die regionale Anbindung. Über viele Jahre hinweg kämpfte der Flughafen jedoch mit wirtschaftlichen Herausforderungen, darunter oftmals defizitäre Bilanzen und ein vergleichsweise geringes Flugaufkommen. Die Eigentümerstruktur war historisch durch eine starke öffentliche Hand geprägt, mit dem Land Kärnten als wesentlichem Anteilseigner über die Kärntner Beteiligungsgesellschaft (KFBG).

Im Jahre 2018 erfolgte eine weithin kontrovers diskutierte Privatisierung, bei der die Lilihill Group, angeführt von Franz Peter Orasch, die Mehrheitsanteile an der Flughafenbetriebsgesellschaft erwarb. Die Entscheidung zur Privatisierung war von der Hoffnung getragen, daß ein privater Investor durch unternehmerisches Geschick und neue Konzepte dem Flughafen zu mehr Flugverbindungen, höheren Passagierzahlen und einer wirtschaftlich stabilen Zukunft verhelfen könnte. Insbesondere wurden von Orasch Ambitionen geäußert, den Flughafen zu einer Art „Airport City“ zu entwickeln, die über den reinen Flugbetrieb hinaus auch Dienstleistungs- und Gewerbeflächen umfaßt. Die Übergabe der Mehrheit an einen privaten Investor war jedoch von Anfang an Gegenstand intensiver politischer und öffentlicher Debatten über den Wert von öffentlicher Infrastruktur und die Risiken einer Privatisierung. Das Land Kärnten blieb als Minderheitseigentümer beteiligt, was eine komplexe Gemengelage der Verantwortlichkeiten schuf.

Die Rolle von Franz Peter Orasch und der Lilihill Gruppe

Franz Peter Orasch ist ein in Kärnten bekannter und über die Grenzen des Bundeslandes hinaus tätiger Investor und Unternehmer. Mit seiner Lilihill Group ist er in verschiedenen Wirtschaftsbereichen aktiv, darunter vor allem in der Immobilienentwicklung, aber auch in der Technologie- und Luftfahrtbranche. Oraschs Engagement am Flughafen Klagenfurt war Teil einer breiteren Strategie, die auf die Entwicklung und Steigerung des Wertes von regionalen Infrastrukturen abzielt.

Als Mehrheitseigentümer und zeitweise Geschäftsführer der Flughafenbetriebsgesellschaft von 2018 bis 2023 hatte Orasch maßgeblichen Einfluß auf die strategische Ausrichtung und die operativen Entscheidungen des Flughafens. In dieser Zeit wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Flughafen zu beleben, darunter der Versuch, neue Fluglinien anzuziehen und das Gelände für zusätzliche kommerzielle Nutzungen zu entwickeln. Die nun im Raum stehenden Vorwürfe der Untreue beziehen sich auf genau diese Periode, in der Orasch und die mit ihm verbundenen Personen die Geschicke des Flughafens lenkten.

Die Anschuldigungen der Untreue: Kern der Ermittlungen

Die gegen Franz Peter Orasch und vier weitere Personen geführten Ermittlungen drehen sich um den Verdacht der Untreue, ein schwerwiegendes Delikt im österreichischen Strafrecht. Untreue ist im Paragraphen 153 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und liegt vor, wenn jemand seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem Vermögen des anderen einen Nachteil zufügt. Der Tatbestand setzt also einen Befugnismißbrauch und einen Vermögensnachteil voraus, wobei der Täter mit Vorsatz handeln muß.

Die konkreten Vorwürfe gegen Orasch und die Mitbeschuldigten, wie sie im Bericht des Landesrechnungshofes angedeutet werden, lassen sich in zwei Hauptpunkte gliedern:

  1. Verdeckte Gewinnausschüttungen: Hierbei handelt es sich um Leistungen oder Zuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter, die rechtlich und steuerlich nicht als offene Gewinnausschüttungen deklariert werden. Solche verdeckten Ausschüttungen können dazu dienen, Gewinne aus dem Unternehmen abzuzießen, ohne die üblichen steuerlichen oder gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen oder um beispielsweise Minderheitsgesellschafter zu benachteiligen, die an den verdeckten Ausschüttungen nicht partizipieren. Im Falle des Flughafens Klagenfurt könnte dies bedeuten, daß Gelder aus der Flughafenbetriebsgesellschaft abflossen, die als Gewinne an die Mehrheitseigentümer zugerechnet werden könnten, ohne daß dies transparent und formal korrekt erfolgte.
  2. Überhöhte Zahlungen an Lilihill-nahe Firmen: Dieser Vorwurf besagt, daß die Flughafenbetriebsgesellschaft möglicherweise Leistungen oder Aufträge von Unternehmen bezog, die der Lilihill-Gruppe oder Orasch persönlich nahestehen, und dafür Preise zahlte, die über dem marktüblichen Niveau lagen. Solche „überhöhten Zahlungen“ würden einen Vermögensnachteil für die Flughafengesellschaft darstellen, da sie für Waren oder Dienstleistungen mehr bezahlte, als eigentlich notwendig gewesen wäre. Dies könnte beispielsweise Bauleistungen, Beratungsdienstleistungen oder andere vertragliche Vereinbarungen betreffen. Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob solche Zahlungen tatsächlich erfolgten, ob sie überhöht waren und ob sie zu einem Vermögensnachteil für den Flughafen Klagenfurt führten, sowie ob dies wissentlich und zum Nachteil der Gesellschaft geschah.

Der Landesrechnungshof: Auslöser der Ermittlungen und seine Kritik

Der Bericht des Landesrechnungshofes Kärnten war der direkte Auslöser für die nun eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen. Der Landesrechnungshof ist ein unabhängiges Kontrollorgan, das die Gebarung öffentlicher Stellen, wie beispielsweise landeseigene Unternehmen oder Gesellschaften mit Landesbeteiligung, überprüft. Seine Aufgabe ist es, die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes zu kontrollieren und etwaige Mißstände oder Rechtswidrigkeiten aufzudecken.

In seinem Bericht zum Flughafen Klagenfurt übte der Landesrechnungshof scharfe Kritik an der Betriebsführung unter der Mehrheitseigentümerschaft der Lilihill Group. Zwei zentrale Kritikpunkte stechen dabei hervor:

  1. Fehlende Unterlagen: Der Rechnungshof beanstandete das Fehlen wichtiger Dokumente und Unterlagen, die für eine transparente und lückenlose Prüfung der Geschäftsabläufe und Zahlungen unerläßlich gewesen wären. Eine mangelhafte Dokumentation erschwert die Nachvollziehbarkeit von Transaktionen und kann den Verdacht auf undurchsichtige Praktiken nähren. Für die Ermittlungsbehörden ist dies ein ernstzunehmendes Indiz, das die Aufklärung erschweren kann.
  2. Forderung nach Prüfung möglicher Haftungsansprüche gegen ehemalige Organe: Der Rechnungshof forderte explizit, daß geprüft werde, ob Haftungsansprüche gegen ehemalige „Organe“ der Flughafenbetriebsgesellschaft bestehen. Im rechtlichen Kontext einer Kapitalgesellschaft wie der Flughafenbetriebsgesellschaft bezieht sich der Begriff „Organe“ auf Personen in leitenden Funktionen, wie Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Aufsichtsräte. Diese Personen haben eine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft und sind verpflichtet, deren Interessen zu wahren. Sollten sie ihre Pflichten verletzt haben und dadurch ein Schaden für die Gesellschaft entstanden sein, könnten sie persönlich haftbar gemacht werden. Die Forderung des Rechnungshofes deutet darauf hin, daß aus seiner Sicht Handlungen oder Unterlassungen vorliegen könnten, die zu einem Vermögensnachteil für den Flughafen geführt haben.

Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofes bilden die Grundlage für die nun anlaufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, welche die Vorwürfe mit den Mitteln des Strafrechts überprüfen wird.

Politische Reaktionen und die öffentliche Debatte

Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen im Fall des Flughafens Klagenfurt hat in Kärnten und darüber hinaus erhebliche politische Reaktionen ausgelöst. Vertreter der Landesregierung und Oppositionsparteien äußerten sich zu den Vorwürfen, wobei die Meinungen über die Verantwortung und die zukünftige Strategie für den Flughafen auseinandergingen. Die Privatisierung des Flughafens war bereits vor Jahren ein hoch emotionales Thema, das die Gemüter erhitzte und eine breite öffentliche Debatte auslöste. Kritiker hatten schon damals Bedenken hinsichtlich der Transparenz des Verkaufsprozesses und der langfristigen Auswirkungen auf die regionale Infrastruktur geäußert.

Die nun bekannt gewordenen Ermittlungen befeuern diese Debatte erneut und werfen die Frage auf, ob die Erwartungen an die Privatisierung erfüllt wurden und ob die öffentlichen Gelder, die in den Flughafen flossen, ordnungsgemäß verwendet wurden. Das Ansehen des Flughafens und das Vertrauen in seine Führung könnten durch die anhängigen Vorwürfe leiden. Die politische Forderung nach vollständiger Aufklärung und die Sicherstellung einer transparenten und rechtsstaatlichen Abwicklung der Ermittlungen sind daher von großer Bedeutung.

Das Prinzip der Unschuldsvermutung: Ein Grundpfeiler des Rechtsstaates

Es ist von höchster Wichtigkeit zu betonen, daß für alle von den Ermittlungen betroffenen Personen, einschließlich Franz Peter Orasch, das im Rechtsstaat verankerte Prinzip der Unschuldsvermutung gilt. Dieses Prinzip besagt, daß jede Person so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ihre Schuld durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil nachgewiesen ist. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft stellt lediglich den Beginn eines Verfahrens zur Klärung eines Sachverhalts dar; sie ist keineswegs gleichbedeutend mit einer Verurteilung oder einem Schuldeingeständnis.

Die Ermittlungen dienen der Sammlung von Beweisen und der Aufklärung des Sachverhalts, um festzustellen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Im Falle eines Gerichtsverfahrens obliegt es der Staatsanwaltschaft, die Schuld der Angeklagten zweifelsfrei nachzuweisen. Bis dahin sind alle betroffenen Personen als unschuldig zu betrachten, und ihre Rechte, insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren und auf Verteidigung, müssen uneingeschränkt gewahrt bleiben.

Ausblick auf die weiteren Ermittlungen

Die bevorstehenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt werden voraussichtlich umfassend und komplex sein. Wirtschaftsstrafverfahren, insbesondere solche mit Vorwürfen wie Untreue und verdeckten Gewinnausschüttungen, erfordern eine akribische Analyse von Unternehmensbilanzen, Verträgen, Zahlungsströmen und internen Dokumenten. Die Ermittler werden voraussichtlich umfangreiche Unterlagen sichern, Zeugen einvernehmen und Experten hinzuziehen, um die Vorwürfe des Landesrechnungshofes detailliert zu überprüfen.

Die Dauer solcher Verfahren ist oft nicht vorhersehbar, da sie von der Komplexität des Falles, der Verfügbarkeit von Beweismitteln und der Kooperation der Beteiligten abhängt. Die Öffentlichkeit wird die Entwicklungen in diesem Fall genau verfolgen, da er nicht nur die Zukunft des Flughafens Klagenfurt betreffen könnte, sondern auch grundsätzliche Fragen zur Governance von öffentlichen Beteiligungen und zur Verantwortung von Managern und Eigentümern aufwirft. Eine vollständige und transparente Aufklärung ist im Interesse aller Beteiligten und der Rechtsstaatlichkeit.

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