Staatshilfe für Croatia Airlines: EU-Gericht weist Ryanair-Klage ab

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Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage der Billigfluggesellschaft Ryanair, die sich gegen das von der EU-Kommission erteilte grüne Licht für Staatshilfen in der Höhe von 11,7 Millionen Euro für Croatia Airlines gerichtet hat, abgewiesen.

Das Rechtsmittel wurde im Vorjahr eingebracht und betrifft die aufgrund der Corona-Pandemie seitens der kroatischen Regierung ausbezahlten Finanzmittel. Die Beihilfemaßnahme wurde von der EU-Kommission genehmigt. Ryanair hatte gegen die Bewilligung geklagt und das EU-Gericht hat nun abweisend entschieden.

Gegen das Urteil kann der irische Billigflieger vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Derzeit ist die weitere Vorgehensweise noch offen, da sich Ryanair noch nicht zur Entscheidung in Sachen Croatia Airlines geäußert hat.

Airbus A319 (Foto: Croatia Airlines).
Airbus A319 (Foto: Croatia Airlines).
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