Staatshilfen: EU-Gericht weist erste Ryanair-Klagen ab

Staatshilfen: EU-Gericht weist erste Ryanair-Klagen ab

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Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair erlitt vor dem Gericht der Europäischen Union eine Schlappe. Die Vorstufe des EuGH entschied, dass die Genehmigung der staatlichen Beihilfen für SAS und Air France rechtmäßig ist. Die Klage des Lowcosters richtete sich gegen das grüne Licht der EU-Kommission.

Das EU-Gericht, das seinen Sitz in Luxemburg hat, folgte der Argumentation von Ryanair, dass diese Hilfsmaßnahmen nur Carriern, die im jeweiligen Land ihren Sitz haben, nicht. „Die Ausweitung dieser Behilfe auf Unternehmen, die nicht in Frankreich ansässig sind, hätte es im Gegensatz dazu nicht möglich gemacht das Ziel zu erreichen, den wirtschaftlichen Schaden der in Frankreich tätigen Fluggesellschaften so präzise und ohne das Risiko einer Überkompensation auszugleichen”, so das Gericht. Auch im schwedischen Fall wurde die Klage von Ryanair abgewiesen.

In einer ersten Reaktion nimmt der irische Billigflieger die Entscheidung zunächst zur Kenntnis. Man schreibt jedoch, dass man sich eine Berufung an den Europäischen Gerichtshof vorbehält, da sowohl in Schweden als auch in Frankreich der Zugang zu den Beihilfen an Airlines, die ihren Sitz im jeweiligen Land haben, vorbehalten sind. Der Carrier schreibt auch, dass die Angelegenheit nun an den EuGH verwiesen werde.

Ryanair stellt Irland als armes Land dar

In einer Aussendung erklärt ein Ryanair-Sprecher: „Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines echten Binnenmarktes für den Luftverkehr, der auf dem Prinzip einer gemeinsamen EU-Luftfahrtlizenz beruht – eine für jede Fluggesellschaft. Eine Staatsangehörigkeitsbedingung in einem staatlichen Beihilfesystem ist eindeutig nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar. Ryanair ist eine wirklich europäische Fluggesellschaft. Wir haben kein reiches und mächtiges „Heimatland“, das uns in schwierigen Zeiten subventionieren könnte. Wir wollen auch keine diskriminierende Hilfe. Unser Instinkt in einer Krise ist es, nach Effizienz und Kosteneinsparungen zu streben, mehr Strecken zu niedrigeren Tarifen anzubieten und gleichzeitig die umweltfreundlichste Fluggesellschaft Europas zu bleiben.”

Weiters schreibt der Sprecher:  “Während der Covid-19-Pandemie wurden diskriminierende staatliche Subventionen in Höhe von über 30 Mrd. EUR an EU-Flaggenträger vergeben. Wenn dies zugelassen wird, werden die Wettbewerbsbedingungen in der EU-Luftfahrt über Jahrzehnte hinweg verzerrt, was chronisch ineffizienten nationalen Fluggesellschaften einen Vorsprung verschafft auf ihre effizienten Low-Fare-Konkurrenten. Wir hoffen, dass der Gerichtshof die Zustimmung der Europäischen Kommission zu den französischen und schwedischen Systemen aufheben wird, um Fluggesellschaften und Verbrauchern einen Hoffnungsschimmer zu geben, dass nationale Politiker, die von ihren Flaggenträgern besessen sind, an das Reißbrett zurückgeschickt werden und den Staat nutzen müssen Mit Bedacht helfen, die Wiederherstellung des Verkehrs in der Welt nach Covid zu unterstützen, anstatt ihre bevorzugte Fluggesellschaft auf Kosten des fairen Wettbewerbs und der Verbraucher zu retten. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Europäische Kommission aufhört, der ineffizienten Rettungspolitik der nationalen Regierungen nachzugeben und den Binnenmarkt zu schützen, Europas größtes Kapital für die künftige wirtschaftliche Erholung.”

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