Die Stadt Wien wendet an den vier Adventsamstagen des Jahres 2026 (28. November sowie 5., 12. und 19. Dezember) erneut ein bewährtes Verkehrskonzept für Reisebusse an.
Ziel der behördlichen Maßnahme ist die Regulierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens, das durch den Zustrom von Tagestouristen zu den Wiener Christkindlmärkten und Einkaufsstraßen an den Vorweihnachtswochenenden regelmäßig Spitzenwerte erreicht. In den Bezirken 1 sowie Teilen der Bezirke 6 bis 9 gilt an diesen Tagen zwischen 06:00 und 20:00 Uhr ein generelles Fahrverbot für Reisebusse, von dem lediglich der Linienverkehr und Fahrzeuge mit behördlicher Einfahrtskarte ausgenommen sind.
Um das Aufkommen im Zentrum zu begrenzen, vergibt die Stadt Wien im Rahmen des Online-Anmeldeverfahrens ein Kontingent von maximal 350 Buseinfahrtskarten pro Adventsamstag. Diese kartenbasierten Berechtigungen sind kennzeichengebunden und beinhalten feste Zeitfenster für das Aus- und Einsteigenlassen von Passagieren am Museumsplatz sowie zugewiesene Stellplätze. Für Reisebusse ohne Einfahrtskarte ist die Zufahrt zum zentralen Schwedenplatz komplett gesperrt; sie werden stattdessen zu Ausweichzonen an dezentralen ÖPNV-Knotenpunkten wie dem Praterstern, dem Karlsplatz oder dem Stadionareal umgeleitet, von wo aus die Weiterreise in die Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt.
Ergänzend zu den Zonenverboten behält sich die Landespolizeidirektion Wien temporäre Sperren im Bereich der Rotenturmstraße für den allgemeinen Fließverkehr vor. Bei Bedarf dürfen dort nur Anrainer, Lieferanten, Taxis und Fiaker einfahren. Auch am Schloss Schönbrunn stehen die Parkflächen gegenüber der Orangerie an den Adventsamstagen ausschließlich dem Busverkehr zur Verfügung, während die Parkmöglichkeiten für den privaten Individualverkehr dort für die Dauer der Einkaufssamstage aufgehoben werden.
Verkehrsbeobachter werten die Beibehaltung der Kontingentierung als notwendige Erfordernis zur Sicherstellung der allgemeinen Betriebsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs. Trotz der logistischen Entlastung der Kernzone bedeutet die Begrenzung auf 350 Busse pro Tag jedoch auch eine Limitierung der Kapazitäten für Reiseveranstalter im überregionalen Tagestourismus, was ein frühzeitiges Ausweichen auf Schienenverbindungen oder periphere Abstellflächen erforderlich macht.