Ein Aktivist der Gruppierung „Letzte Generation“ ist vom Amtsgericht Düsseldorf wegen seiner Beteiligung an einer Rollfeld-Blockade auf dem dortigen Flughafen im Juli 2023 verurteilt worden.
Das Gericht sprach den 22jährigen Mann aus Nürnberg des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, der Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Angesichts des Alters des Angeklagten zum Tatzeitpunkt – er war 20 Jahre alt und somit Heranwachsender – wurde das Urteil nach Jugendstrafrecht gefällt. Der Richter beließ es bei einer Verwarnung, trotz der Tatsache, daß die durch die Aktion entstandenen Schäden sechsstellige Beträge erreichen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtliche und finanzielle Auseinandersetzung zwischen den Aktivisten, den Fluggesellschaften und den Flughäfen.
Die Details der Rollfeld-Blockade und die Folgen
Am frühen Morgen des 13. Juli 2023 drang der Angeklagte mit weiteren Aktivisten auf das Gelände des Düsseldorfer Flughafens ein und klebte sich auf dem Rollfeld fest. Die Polizei benötigte mehrere Stunden, um die Aktivisten von der Fahrbahn zu lösen. Die Blockade hatte gravierende Folgen für den Flugbetrieb. Insgesamt fielen 48 Flüge aus, zwei weitere mußten umgeleitet werden. Passagiere saßen stundenlang in den Flugzeugen fest, bevor sie aussteigen oder ihre Reise antreten konnten. Eine Gerichtssprecherin bestätigte die massiven Einschränkungen für die Reisenden.
Der Angeklagte, ein ausgebildeter Rettungssanitäter, gab während des Prozesses alle Vorwürfe zu. Er erklärte, er habe damals „keinen anderen Ausweg als solche Aktionen gesehen“. Er berichtete zudem, daß er zwischen Juni und Oktober 2023 bundesweit an mindestens acht ähnlichen Aktionen teilgenommen habe, was zu ebenso vielen Verurteilungen führte. Seine Verteidigerin argumentierte mit einem „gerechtfertigten Notstand“, um die Handlungen ihres Mandanten zu verteidigen.
Der Staatsanwalt hatte für den Angeklagten eine sechsmonatige Jugendstrafe auf Bewährung gefordert. Trotz der schweren Vorwürfe und der hohen Schäden entschied sich der Richter jedoch für eine Verwarnung, da das Jugendstrafrecht zur Anwendung kam.
Hohe Schadenersatzforderungen und die zivilrechtliche Auseinandersetzung
Die strafrechtliche Verurteilung des Aktivisten ist nur ein Teil der juristischen Konsequenzen. Die Rollfeld-Blockade hat bei mehreren Fluggesellschaften und dem Flughafen selbst erhebliche finanzielle Schäden verursacht. Allein die Lufthansa-Tochter Eurowings meldete einen Schaden in sechsstelliger Höhe. Nach Angaben eines Sprechers waren bei Eurowings 18 Flüge mit knapp 2.200 Passagieren betroffen. Auch andere Lufthansa-Töchter erlitten Schaden.
Die Fluggesellschaften und der Flughafen fordern nun Schadenersatz von den Aktivisten. Der Düsseldorfer Flughafen hat die Blockierer vor dem Landgericht auf Zahlung von über 49.000 Euro verklagt. Dieser Zivilprozeß soll Ende Oktober beginnen. Ähnliche Klagen wurden auch von der Lufthansa-Gruppe und anderen Fluggesellschaften eingereicht.
Der Fall in Düsseldorf ist nicht der einzige seiner Art. In verschiedenen Teilen Deutschlands und Europas wurden Flughafen-Aktivisten bereits mit Klagen konfrontiert, die sechsstellige Beträge fordern. Im Fall der Blockade am Flughafen Berlin im November 2022 hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ebenfalls eine Zivilklage auf Schadenersatz eingereicht. Die juristische Auseinandersetzung zwischen den zivilen Akteuren (Flughäfen und Fluggesellschaften) und den Aktivisten ist komplex und wird voraussichtlich noch länger andauern.
Die juristische Debatte: Jugendstrafrecht, Nötigung und Rechtfertigung
Die Entscheidung des Richters in Düsseldorf, das Urteil nach Jugendstrafrecht zu fällen und eine Verwarnung auszusprechen, hat eine Debatte über die Angemessenheit der Strafe ausgelöst. Jugendstrafrecht zielt in erster Linie auf Erziehung ab, während das allgemeine Strafrecht auf Sühne und Prävention fokussiert ist. Die juristische Verteidigung, die auf einem „gerechtfertigten Notstand“ basiert, ist in solchen Fällen eine häufige Strategie. Die Gerichte haben diese Argumentation in den meisten Fällen jedoch abgelehnt, da sie die Störung des zivilen Lebens und die Gefährdung der öffentlichen Ordnung höher gewichten als die von den Aktivisten angeführten Motive.
Die Blockade von Flughäfen wird von Gerichten in der Regel als Nötigung gewertet. Der Vorwurf des Hausfriedensbruchs ergibt sich aus dem unbefugten Betreten des Sicherheitsbereichs. Auch der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte spielt eine Rolle, da sich die Aktivisten oft passiv oder aktiv der Wegweisung durch die Polizei widersetzen.
Die anhaltenden Aktionen der „Letzten Generation“ und die juristischen Konsequenzen zeigen einen andauernden Konflikt zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und den Rechten anderer Bürger, einschließlich der Freiheit des Reisens. Während die Aktivisten ihre Aktionen als legitimes Mittel zur Erzielung von Aufmerksamkeit sehen, argumentieren Gerichte und die betroffenen Unternehmen, daß der Schaden für die Öffentlichkeit, die Wirtschaft und die betroffenen Reisenden nicht zu rechtfertigen ist. Die Urteile und Schadenersatzforderungen senden ein klares Signal, daß solche Aktionen strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen haben werden. Die anhaltenden zivilrechtlichen Klagen könnten in Zukunft eine weitaus größere Belastung für die Aktivisten darstellen als die strafrechtlichen Urteile.