Das Strafgericht in Paris hat die spanische Fluggesellschaft Swiftair am 28. September 2026 wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Absturz des Fluges AH5017 der Air Algérie verurteilt.
Bei der Katastrophe im Juli 2014 kamen im Norden Malis alle 116 Insassen ums Leben. Mit diesem Urteil findet die erste Instanz eines juristischen Verfahrens ihren Abschluss, das sich über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren erstreckte. Die französischen Richter sahen es als erwiesen an, dass Versäumnisse des Unternehmens bei der Ausbildung der Besatzung maßgeblich zum Entstehen des Unfalls beitrugen. Das Gericht verhängte mit einer Geldstrafe in Höhe von 225.000 Euro die nach französischem Unternehmensstrafrecht für den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung vorgesehene Höchststrafe.
Unfallhergang und technische Analyse des Absturzes in Mali
Der verhängnisvolle Flug fand am 24. Juli 2014 statt. Das Passagierflugzeug vom Typ McDonnell Douglas MD-83 mit dem Kennzeichen EC-LTV war von Swiftair im Rahmen eines Wet-Lease-Abkommens inklusive Besatzung für die algerische Staatsgesellschaft Air Algérie auf der Strecke von Ouagadougou in Burkina Faso nach Algiers unterwegs. An Bord befanden sich 110 Passagiere – darunter 54 französische und 23 burkinische Staatsbürger – sowie sechs spanische Besatzungsmitglieder. Etwa 50 Minuten nach dem Start stürzte das Flugzeug nahe der Ortschaft Gossi im Norden Malis ab.
Die Flugunfalluntersuchung wurde unter der Leitung der Behörden Malis mit Unterstützung der französischen Untersuchungsstelle für die Sicherheit der zivilen Luftfahrt (BEA) durchgeführt. Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass sich während des Steigflugs und des Reiseflugs in einer Höhe von 31.000 Fuß Eiskristalle an den Drucksensoren der Triebwerkseinläufe festgesetzt hatten. Die Besatzung hatte das Enteisungssystem der Triebwerke nicht aktiviert. Die vereisten Sensoren lieferten fehlerhafte Werte an die automatische Schubregelung (Autothrottle), woraufhin das System die Triebwerksleistung drosselte. Infolgedessen verringerte sich die Fluggeschwindigkeit kontinuierlich, bis das Flugzeug schließlich in einen Strömungsabriss (Stall) geriet. Die Aufzeichnungen des Flugdatenschreibers belegten, dass die Piloten keine adäquaten Maßnahmen zur Behebung des Strömungsabrisses einleiteten. Die Daten des Cockpit-Sprachaufzeichners konnten aufgrund technischer Defekte nicht ausgewertet werden.
Fokus auf Ausbildungsmängel und parallele Sicherheitsvorfälle
Im Zentrum der Hauptverhandlung, die vom 9. März bis zum 26. März 2026 vor dem Pariser Gericht stattfand, standen die internen Ausbildungsstandards der Fluggesellschaft Swiftair. Die ermittelnden Untersuchungsrichter wiesen nach, dass keiner der beiden eingesetzten Piloten seit seinem Eintritt bei Swiftair ein Training oder eine Überprüfung zur Erkennung und Behebung von Strömungsabrissen absolviert hatte. Entsprechende Übungen im Flugsimulator waren im Ausbildungsplan des Unternehmens erst für November 2014 vorgesehen – vier Monate nach dem tödlichen Absturz. Wann die Piloten solche Verfahren bei ihrem vorherigen Arbeitgeber Spanair zuletzt geschult hatten, ließ sich nicht mehr feststellen.
Zudem deckten die Ermittler auf, dass sich nur 46 Tage vor der Katastrophe ein sehr ähnlicher Zwischenfall an Bord einer anderen MD-83 der Swiftair ereignet hatte. Am 8. Juni 2014 verlor das Flugzeug mit dem Kennzeichen EC-JUG in Reiseflug-Flughöhe bei aktivierter automatischer Schubregelung kontinuierlich an Geschwindigkeit. In diesem Fall reagierte die Besatzung jedoch rechtzeitig, leitete einen Sinkflug ein und schaltete die Triebwerksenteisung zu, bevor ein endgültiger Strömungsabriss eintrat, sodass der Flug sicher fortgesetzt werden konnte.
Verfahrensgang und Parallelen zu weiteren Justizentscheidungen
Vor dem Auftakt des Hauptverfahrens versuchte die Verteidigung von Swiftair wiederholt, den Prozess in Frankreich unter Berufung auf den Grundsatz des Doppelbestrafungsverbots einzustellen. Als Begründung führten die Anwälte ein vorläufiges Einstellungsverfahren in Spanien an. Das französische Gericht wies diesen Einwand jedoch zurück, nachdem entsprechende Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im April und November 2025 als unzulässig verworfen beziehungsweise abgelehnt worden waren. Das Urteil vom 28. September 2026 ist noch nicht rechtskräftig, der Fluggesellschaft steht das Recht auf Berufung zu.
Die Entscheidung des Pariser Strafgerichts reiht sich in eine Serie juristischer Aufarbeitungen von Flugunglücken in Frankreich ein. Erst vier Monate zuvor, im Mai 2026, verurteilte das Berufungsgericht in Paris die Fluggesellschaft Air France sowie den Flugzeugbauer Airbus wegen fahrlässiger Tötung im Fall des Absturzes von Flug AF447 im Jahr 2009 ebenfalls zu der Höchststrafe von jeweils 225.000 Euro. Auch bei diesem Verfahren spielten vereiste Messsonden, mangelhafte Reaktionen der Besatzung und unzureichende Schulungsstandards die entscheidende Rolle.
Swiftair, die sich heute mehrheitlich im Besitz der Finanzgesellschaft Antin Infrastructure Partners befindet, führt mittlerweile hauptsächlich Frachtflüge durch. Die Sicherheitsbilanz des Unternehmens blieb jedoch auch in jüngerer Zeit im Blickfeld der Luftfahrtbehörden: Am 25. November 2024 stürzte eine von Swiftair für den Paketdienst DHL betriebene Boeing 737-400 beim Anflug auf den Flughafen Vilnius ab, wobei ein Pilot ums Leben kam.