Ein geplanter Streik der französischen Fluglotsen könnte am Donnerstag, dem 18. September, zu erheblichen Auswirkungen auf den Flugverkehr in Europa führen. Der Ausstand wurde von der Gewerkschaft SNCTA angekündigt und soll den ganzen Tag andauern. Betroffen sind insbesondere die Flughäfen in Paris, wobei mit erheblichen Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden muß.
Da es sich um einen Streik des Flughafenpersonals handelt, wird dieser juristisch als sogenannter außergewöhnlicher Umstand eingestuft, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegt. Experten für Fluggastrechte weisen darauf hin, daß betroffene Reisende deshalb keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung haben. Ein vergleichbarer Streik im Juli 2025 führte bereits zur Annullierung jedes vierten Fluges an den betroffenen Flughäfen.
Trotzdem bleiben die Fluggesellschaften in der Pflicht, ihren Passagieren Hilfsleistungen anzubieten. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden haben Reisende Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke und die Möglichkeit, zu telefonieren. Bei längeren Verspätungen von mehr als fünf Stunden oder bei Annullierung müssen die Airlines zudem den vollen Ticketpreis erstatten oder eine Umbuchung auf die nächstmögliche alternative Verbindung vornehmen.