Anzeigetafel am Flughafen Frankfurt am Main (Foto: Jan Gruber).
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Streit um Fluggastrechte: Airlines for Europe kritisiert Entschädigungsregelungen

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Die Diskussion um die Rechte von Flugpassagieren hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Beim jüngsten Gipfeltreffen von Airlines for Europe (A4E), einer Interessenvertretung europäischer Fluggesellschaften, äußerten sich mehrere hochrangige Vertreter kritisch zu den bestehenden Fluggastrechten innerhalb der Europäischen Union.

Im Zentrum der Debatte steht die EU-Verordnung 261/2004, die Passagieren unter bestimmten Umständen Entschädigungen für Verspätungen und Annullierungen zuspricht. Verbraucherschutzorganisationen sehen die Forderungen der Airlines als Versuch, bestehende Schutzmechanismen zu untergraben, während Fluggesellschaften ihrerseits betonen, dass die Regelungen in ihrer aktuellen Form finanziell belastend seien und ausgenutzt würden.

Heftige Kritik seitens der Airlines

Besonders deutlich wurden die Vorstandsvorsitzenden von Air France-KLM und Ryanair. Benjamin Smith, CEO von Air France-KLM, bemängelte, dass es derzeit möglich sei, ein Flugticket für 100 Euro zu erwerben und im Falle einer Verspätung eine Entschädigung in Höhe von mehreren Hundert Euro zu erhalten. Michael O’Leary, CEO von Ryanair, ging noch weiter und bezeichnete die bestehende Regelung als „verdammten Betrug“. Er argumentierte, dass das System in erster Linie Anwaltskanzleien begünstige, die auf Schadensersatzforderungen spezialisiert seien.

Solche Aussagen sorgten für Empörung bei Verbraucherschützern. Die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) warf den Airline-Chefs vor, die Interessen der Passagiere zu ignorieren. Laut APRA seien Verspätungen und Annullierungen weit mehr als nur Unannehmlichkeiten – sie könnten erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben, etwa verpasste Geschäftstermine, entgangene Familienfeiern oder erhebliche psychische Belastungen.

EU-Verordnung 261/2004: Ein fairer Kompromiss?

Die aktuelle europäische Gesetzgebung regelt, dass Fluggesellschaften unter bestimmten Umständen Entschädigungen zahlen müssen, wenn Flüge verspätet sind oder annulliert werden. Gleichzeitig schützt die Verordnung die Airlines vor finanziellen Belastungen, die durch Umstände außerhalb ihrer Kontrolle entstehen. Beispielsweise sind extreme Wetterbedingungen oder Luftraumüberlastungen explizit von der Entschädigungspflicht ausgenommen.

Fluggesellschaften argumentieren jedoch, dass selbst diese Schutzmechanismen nicht ausreichen und das System insgesamt zu streng sei. In diesem Zusammenhang fordern sie eine Anhebung der derzeitigen Entschädigungsschwellenwerte. Konkret schlagen sie vor, dass Verspätungen erst nach fünf, neun oder sogar erst nach zwölf Stunden als entschädigungswürdig gelten sollen.

Laut einer Studie, die von Verbraucherschutzverbänden in Auftrag gegeben wurde, würde eine solche Änderung dazu führen, dass der Anteil der entschädigungsberechtigten Passagiere von derzeit etwa zwei Prozent auf lediglich 0,4 Prozent sinken würde. Damit wäre die ursprüngliche Intention der Verordnung weitgehend unterlaufen.

Verbraucherschützer schlagen Alarm

Patrick Gibbels, Generalsekretär von APRA, bezeichnete die Vorschläge der Fluggesellschaften als „unzumutbar und einseitig zugunsten der Airlines“. Er betonte, dass Passagiere nicht nur finanziellen Schaden durch Verspätungen erleiden, sondern auch erheblichen Stress und Einschränkungen in ihrem Alltag in Kauf nehmen müssen. „Die Airlines wollen ihre betrieblichen Risiken auf die Verbraucher abwälzen. Das ist nicht akzeptabel“, so Gibbels.

Weiterhin verweist APRA darauf, dass die Fluggesellschaften während der Corona-Pandemie umfangreiche staatliche Unterstützungen erhalten hätten, um ihr Überleben zu sichern. Nun, da die Gewinne wieder steigen, sei es nicht hinnehmbar, dass gerade die Rechte der Verbraucher eingeschränkt werden sollen.

Die wirtschaftlichen Interessen der Airlines

Es ist offensichtlich, dass wirtschaftliche Erwägungen eine zentrale Rolle in der Debatte spielen. Für Fluggesellschaften bedeuten Entschädigungszahlungen einen erheblichen Kostenfaktor. Allein im Jahr 2023 beliefen sich die von EU-Airlines geleisteten Entschädigungszahlungen auf über 500 Millionen Euro. In einer Branche mit ohnehin geringen Gewinnmargen stellen solche Zahlungen eine ernstzunehmende finanzielle Belastung dar.

Branchenkenner argumentieren allerdings, dass viele Verspätungen und Annullierungen hausgemacht seien. Die Airlines planen ihre Flugpläne oft sehr eng und mit minimalen Puffern, um die Rentabilität zu maximieren. Dies führt dazu, dass selbst kleine Verzögerungen in einem Flugzeugumlauf zu gravierenden Problemen für nachfolgende Verbindungen führen können. Eine Ausweitung der zulässigen Verspätungen würde den Airlines ermöglichen, noch knapper zu kalkulieren – auf Kosten der Passagiere.

Ein Balanceakt zwischen Wirtschaft und Verbraucherrechten

Die aktuelle Auseinandersetzung um die Fluggastrechte verdeutlicht die Spannungen zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Airlines und dem berechtigten Schutz der Passagiere. Während die Fluggesellschaften darauf pochen, dass die bestehenden Regelungen zu streng seien, sehen Verbraucherschützer und Juristen die Verordnung 261/2004 als notwendige Schutzmaßnahme für Reisende.

Ob die EU-Kommission auf die Forderungen der Airlines eingehen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass eine Lockerung der Regelungen deutliche Nachteile für Verbraucher mit sich bringen würde. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Luftverkehrs als zentrale Transportmethode dürfte das Thema auch in Zukunft für erhebliche politische und gesellschaftliche Diskussionen sorgen.

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