Ein Flug der österreichischen Fluggesellschaft Austrian Airlines von Wien nach Amsterdam hat sich am Flughafen Wien-Schwechat um rund eine Stunde verzögert.
Auslöser für den unplanmäßigen Aufenthalt am Boden war eine Auseinandersetzung zwischen einem Fluggast und der Kabinenbesatzung bezüglich der Verstauung von Handgepäckstücken an Bord des Airbus A320. Nachdem die Besatzung den Passagier aufgefordert hatte, sein Gepäckstück aufgrund fehlenden Platzes in einem anderen Overhead-Bin unterzubringen, eskalierte der Streit. Der Betroffene reagierte verbal aggressiv und beschimpfte das Flugpersonal.
Aufgrund des uneinsichtigen Verhaltens und zur Gewährleistung der Sicherheit an Bord machte der verantwortliche Kommandant von seinem Hausrecht Gebrauch und schloss den Mann von der Beförderung aus. Der Kapitän begleitete den Fluggast zusammen mit der leitenden Flugbegleiterin aus der Kabine des Flugzeugs. Auch die Tochter des Passagiers musste das Flugzeug verlassen. Nach dem Entladen des Gepäcks der beiden Personen konnte der Airbus A320 mit rund 60 Minuten Verspätung in Richtung des Flughafens Schiphol in Amsterdam abheben.
Der Vorfall reiht sich ein in eine Zunahme von Konflikten um die Kapazitäten von Handgepäckstücken im europäischen Kontinentalverkehr. Fluggesellschaften begrenzen die Freigepäckmengen in ihren Standardtarifen zunehmend, was dazu führt, dass Passagiere vermehrt große Trolleys mit in die Kabine nehmen. Da die Gepäckfächer in älteren Flugzeugtypen wie dem Airbus A320 bei hoher Sitzplatzauslastung rasch an ihre Grenzen stoßen, kommt es beim Boarding regelmäßig zu Engpässen und Verzögerungen beim Abflug.
Luftfahrtanalysten weisen darauf hin, dass Uneinsichtigkeiten bei Gepäckvorgaben ein wachsendes Abwicklungsrisiko an den Gates und in der Kabine darstellen. Der Beförderungsausschluss durch den Piloten entspricht den internationalen Richtlinien zur Aufrechterhaltung der Ordnung an Bord. Neben den Verspätungsschäden für die Fluggesellschaft drohen uneinsichtigen Passagieren in solchen Fällen nicht nur zivilrechtliche Forderungen für Ausfallzeiten, sondern im Falle von Polizeieinsätzen am Boden auch administrative Verwaltungsstrafen wegen der Störung des Luftverkehrsbetriebs.