Ein langjähriger Rechtsstreit rund um Subventionen, die in den Jahren 2001 bis 2012 am Flughafen Hahn an Ryanair geflossen sind, steht nun kurz vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Generalanwalt Maciej Szpunar empfiehlt nun die Beschwerde von Lufthansa zurückzuweisen.
Die Richter sind daran nicht gebunden, folgen dieser jedoch häufig. Die Angelegenheit liegt schon sehr lange zurück, denn damals wurde Hahn noch von Fraport betrieben. Gemeinsam mit den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz wurde Ryanair unterstützt. Auch bemängelte der Kranich den Vertrag über die Flughafenentgelte. Die EU-Kommission gab jedoch im Jahr 2014 grünes Licht und dagegen zog Lufthansa vor Gericht.
Das Gericht der Europäischen Union – die Vorinstanz des EuGH – wies das Lufthansa-Rechtsmittel ab, denn der Kranich nutze den Flughafen Hahn überhaupt nicht und habe daher kein Klagerecht. Diese Entscheidung ficht Lufthansa vor dem Europäischen Gerichtshof an. Der Generalanwalt empfiehlt nun die Abweisung. Wie die Richter entscheiden werden, ist noch offen.