In Südkorea hat ein Arbeitsgericht entschieden, dass der tragische Tod eines 53-jährigen Flugbegleiters auf die Strahlenbelastung, der er während seiner langjährigen Tätigkeit für Korean Air ausgesetzt war, zurückzuführen ist.
Das verstorbene Besatzungsmitglied war über viele Jahre hinweg für Südkoreas größte Fluggesellschaft als Flugbegleiter unterwegs. Im April 2021 erhielt er bei einer ärztlichen Untersuchung die Hiobsbotschaft, dass er an Magenkrebs im Spätstadium erkrankt ist. Zwischenzeitlich ist er leider verstorben.
Die Hinterbliebenen haben einen Gerichtsprozess vor dem zuständigen Arbeitsgericht geführt. Dieses hat nun zu Gunsten des Verstorbenen entschieden und festgestellt, dass die Krebserkrankung eine unmittelbare Folge der Strahlenbelastung, der er während seiner rund 25-jährigen Dienstzeit ausgesetzt war, ist. Das soll auch damit zusammenhängen, dass er etwa 50 Prozent seiner Flugstunden auf Langstreckenflügen, die über die Arktis nach Europa und Nordamerika führen, im Einsatz war.
Das Gericht stellte fest, dass die Strahlenbelastung in dieser Region der Erde höher als anderswo ist. Dabei spielte auch eine Einschätzung der IAEO eine Rolle, denn die internationale Atomenergiebehörde gibt an, dass in der Arktis eine hohe Anzahl (natürlicher) Nuklearquellen vorhanden sein soll. Weiters soll diese Region generell anfällig für radioaktive Verstrahlung sein. Ob dabei Atomwaffentests, die in der Vergangenheit von der Sowjetunion durchgeführt wurden, relevant sind, ist aber nicht beantwortet worden.
Seit einiger Zeit hat die Südkoreanische Regierung die maximale Strahlendosis, der fliegendes Personal ausgesetzt werden darf, strenger reglementiert als alle anderen Staaten. Die Airlines müssen die Belastungen überprüfen, dokumentieren und einmal monatlich an die Zivilluftfahrtbehörde melden.