Die deutsche Ferien- und Charterfluggesellschaft Sundair meldete beim Amtsgericht Stralsund ein so genanntes Schutzschirmverfahren an. Dabei handelt es sich um eine Sonderform eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, das zuletzt beispielsweise beim Mitbewerber Condor zur Anwendung gekommen ist.
Der Carrier bestätigte, dass der Antrag bei Gericht eingebracht wurde, betont jedoch, dass die Löhne der Belegschaft über das Arbeitsamt gesichert sind. Mit Hilfe des Schutzschirmverfahrens will man sich rasch neu aufstellen. Das schließt auch ein, dass Leasingverträge neu verhandelt werden sollen. Die Flugtickets sollen ihre Gültigkeit behalten. Firmenchef Marcos Rossello geht davon aus, dass Sundair auch nach der Corona-Pandemie ein starker Partner für Reiseveranstalter und Flughäfen sein wird. Man habe “vor Corona” bewiesen, dass Sundair ein tragfähiges Geschäftsmodell habe.
Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Stralsund eine in der Luftfahrt mittlerweile äußerst bekannte Person: Rechtsanwalt Lucas Flöther, der bereits bei Condor und Air Berlin diese Funktion zugeteilt bekommen hat, ist auch bei Sundair eingesetzt worden.