Swiss erstattet Tickets wieder automatisch

Foto: Pixabay.
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Swiss erstattet Tickets wieder automatisch

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Mit durchaus abenteuerlichen Begründungen deaktivierten die Fluggesellschaften der Lufthansa Group kurz nach Beginn der Corona-Pandemie in Europa die automatische Erstattungsfunktion. Dies sowohl auf der Homepage als auch in GDS-Systemen. Man spekulierte offenbar auf eine Gutscheinlösung, jedoch erteilte die EU-Kommission diesem Gedanken eine Abfuhr. 

Die Folge daraus ist, dass hunderttausende Ticketinhaber noch immer auf die Erstattung ihrer Flugtickets warten. Wiederholt beteuerten die Airlines des Konzerns, dass man bis Ende Juli bis Ende August 2020 den Rückstau abarbeiten will, jedoch äußern Reisebüros und betroffene Ticketinhaber andere Informationen. So versucht man weiterhin „Zwangsgutscheine“ anzudrehen.

Das Konzernmitglied Swiss teilt nun mit, dass am 27. Juli 2020 die die automatisierte Ticketerstattung in allen Reservierungssystemen für Reisebüros wieder in Betrieb genommen wird. „Mit der Reaktivierung der automatisierten Erstattungen werden wir die Geschwindigkeit der Auszahlungen weiter erhöhen können“, sagt Tamur Goudarzi Pour, CCO von Swiss. Man habe auch die Mechanismen zum Schutz vor Missbrauch angepasst. Der Carrier geht davon aus, dass bei neuen Erstattungsanträgen die Wartezeiten nun erheblich kürzer sind. Bis Ende August 2020 will man sämtliche bis Ende Juni 2020 eingereichten Ansprüche auszahlen.

Eigentlich sind Fluggesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet Tickets, deren Flüge abgesagt wurden, innerhalb einer Woche zu erstatten. Am Anfang hielten sich viele Airlines – nicht jedoch Austrian Airlines, Lufthansa, Swiss, Eurowings und Brussels Airlines – noch daran, jedoch deaktivierten dann auch Lowcoster wie Ryanair die automatischen Funktionen und schicken seither betroffene Kunden in lange Warteschleifen. Offiziell heißt es, dass das Aufkommen viel zu groß wäre und man so schnell alles nicht abarbeiten könnte, jedoch aufgrund des Umstands, dass man die automatischen Systeme bewusst deaktiviert hatte, äußern Konsumentenschützer den Verdacht, dass die Maßnahme zur Liquiditätssicherung auf Kosten der Kunden diente.

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