
Gerichtliche Bestätigung der Straffreiheit für Boeing nach Vergleichen mit dem US-Justizministerium
In einem Urteil hat das US-Berufungsgericht für den fünften Bezirk am 31. März 2026 eine Entscheidung gefällt, die den jahrelangen Rechtsstreit um die strafrechtliche Verfolgung des Luftfahrtkonzerns Boeing vorerst beendet. Die drei Richter wiesen die Anträge von Hinterbliebenen der Opfer zweier Abstürze der Boeing 737 Max einstimmig zurück. Damit bleibt eine Vereinbarung zur Nichtverfolgung aus dem Jahr 2025 bestehen, die es dem Unternehmen erlaubt, strafrechtlichen Konsequenzen zu entgehen, sofern es strengen Auflagen und einer Milliardenzahlung nachkommt. Die Kläger hatten versucht, die Einigung zwischen dem US-Justizministerium und dem Flugzeughersteller anzufechten, da sie ihre Rechte als Opfer verletzt sahen. Das Gericht befand jedoch, dass das Ministerium rechtmäßig gehandelt habe und die Konsultationspflichten gegenüber den Familien erfüllt seien. Diese Entscheidung zementiert den rechtlichen Rahmen, in dem Boeing seine internen Reformen vorantreiben muss, um die Betriebssicherheit seiner Flotte langfristig zu garantieren. Die Hintergründe der juristischen Auseinandersetzung Der Ursprung dieses komplexen Rechtsstreits liegt in den tragischen Abstürzen von zwei Maschinen des Typs Boeing 737-8 in den Jahren 2018 und 2019. Bei den Unglücken von Lion Air und Ethiopian Airlines verloren insgesamt 346 Menschen ihr Leben. Untersuchungen ergaben, dass Fehlfunktionen des Manoeuvring Characteristics Augmentation System, kurz MCAS, maßgeblich für die Abstürze verantwortlich waren. Es stellte sich heraus, dass Piloten weltweit nicht ausreichend über die Funktionsweise und die tiefgreifenden Eingriffe dieses Systems in die Flugsteuerung informiert worden waren. Im Januar 2021 erhob das US-Justizministerium erstmals Anklage gegen Boeing wegen Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten. Der Vorwurf lautete, dass Mitarbeiter des Konzerns die Luftfahrtbehörde FAA vorsätzlich







