
Rechtliche Klärung bei Flugverspätungen: Europäischer Gerichtshof schränkt Ausnahmeregelungen für Fluggesellschaften ein
Fluggäste in der Europäischen Union können künftig mit einer verlässlicheren Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche rechnen, wenn Fluggesellschaften aus betriebsinternen Erwägungen Verzögerungen in Kauf nehmen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass das freiwillige Warten auf verspätete Passagiere keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Airline von Ausgleichszahlungen entbindet. Nach Auffassung der Richter liegt es im unternehmerischen Ermessensspielraum einer Fluggesellschaft, ob sie den Abflug verzögert, um Fluggäste eines verspäteten Zubringers oder Personen mit langen Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle noch an Bord zu nehmen. Entstehen dadurch jedoch erhebliche Folgeverspätungen für Passagiere auf späteren Rotationen desselben Flugzeugs, muss das Unternehmen für die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten finanziell aufkommen. Diese Entscheidung stärkt die Verbraucherrechte im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 erheblich und zwingt die Luftfahrtunternehmen zu einer präziseren Abwägung zwischen Kundenservice für eine Gruppe und Pünktlichkeit für das Gesamtsystem. Hintergrund des Verfahrens und die Situation am Flughafen Köln/Bonn Der zugrunde liegende Fall datiert aus dem Juli 2022, einer Zeit, in der der europäische Luftverkehr nach den Einschränkungen der vorangegangenen Jahre mit massiven Personalengpässen und logistischen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Am Flughafen Köln/Bonn kam es aufgrund einer Überlastung des Sicherheitspersonals zu außergewöhnlich langen Warteschlangen vor den Kontrollstellen. Dies führte dazu, dass nahezu alle Passagiere eines Fluges der bulgarischen Gesellschaft European Air Charter nicht rechtzeitig zum Boarding erscheinen konnten, obwohl sie sich pünktlich am Flughafen eingefunden hatten. Die Fluggesellschaft stand vor der Wahl, entweder ohne die Passagiere zu starten oder den Flugplan zu unterbrechen. Man entschied sich für das Warten, was eine Startverzögerung



