KLM am Flughafen Amsterdam-Schiphol (Foto: Unsplash/Aron Marinelli).
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Tarifvertrag bei KLM: Bodenpersonal erhält Lohnerhöhung und verbesserte Sozialleistungen

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Die niederländische Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines hat sich mit allen fünf Gewerkschaften – CNV, De Unie, FNV, NVLT und VKP – auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bodenpersonal geeinigt. Die Vereinbarung deckt den Zeitraum vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2027 ab. Der Abschluss ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Arbeitsbeziehungen und der Betriebsstabilität bei der Airline.

Der GAV sieht eine stufenweise Gehaltserhöhung von insgesamt 3,25 Prozent über die zweijährige Laufzeit vor: 1 Prozent ab dem 1. Dezember 2025, 1,25 Prozent ab dem 1. Juli 2026 und weitere 1 Prozent ab dem 1. Januar 2027. Zusätzlich sind einmalige Nettozahlungen in Höhe von 500 Euro im Dezember 2025 und 250 Euro im Januar 2026 vereinbart. Diese Regelungen sollen der Stärkung der Kaufkraft der Mitarbeiter dienen. Darüber hinaus werden Schichtzulagen ab 2026 in die Berechnung des Jahresendbonus einbezogen.

Besondere Verbesserungen wurden im Bereich der Altersvorsorge und Flexibilität erzielt. Das sogenannte 80-90-100-Programm, das älteren Mitarbeitern erlaubt, 80 Prozent der Arbeitszeit für 90 Prozent des Gehalts bei voller Rentenansammlung zu arbeiten, wird dauerhaft eingeführt und auf Schichtarbeiter ausgeweitet. Die Frühverrentungsregelung (RVU) für körperlich anspruchsvolle Berufe wird ab 2026 ebenfalls entfristet. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Belastung älterer Belegschaftsmitglieder zu reduzieren und ihnen flexiblere Übergänge in den Ruhestand zu ermöglichen. Miriam Kartman, Chief HR Officer von KLM, äußerte sich zufrieden über die Vereinbarung, die tragfähige Regelungen mit Blick auf die aktuelle Finanzlage der KLM darstelle und sowohl Kaufkraft sichere als auch Flexibilität und Produktivität stärke.

Der neue Tarifvertrag umfasst zudem Aktualisierungen des Sozialplans des Unternehmens, die Einführung eines Zusatzes für Techniker sowie eine Angleichung der Gewinnbeteiligungsregelung an andere Mitarbeitergruppen. Nach der Einigung mit allen beteiligten Gewerkschaften steht nun die abschließende Zustimmung der Mitglieder aus, um die Implementierung des GAV im Laufe des Jahres zu ermöglichen.

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