Die deutsche Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Zürich-Versicherung im Nachgang der Thomas-Cook-Pleite zu wenig an die Geschädigten ausbezahlt habe. Daher wurde nun eine Klage beim Landgericht Frankfurt eingebracht. Da aus gesetzlichen Gründen die Haftung der Assekuranz mit 110 Millionen Euro gedeckelt war, entschädigte diese nur aliquot.
Die Zürich Versicherung bezahlte laut deutschem Verbraucherschutzministerium rund 26,38 Prozent der Reisekosten zurück. Dies wurde auf Basis der Annahme, dass die Thomas-Cook-Pleite einen Schaden in der Höhe von 287,4 Millionen Euro zuzüglich rund 59,6 Millionen Euro für die Rückholungen verursacht hat, berechnet. Die insgesamt 110 Millionen Euro übersteigende Summe wurde von der Bundesrepublik Deutschland übernommen, da die EU-Pauschalreiserichtlinie mangelhaft umgesetzt wurde.
Die Regierung ist der Ansicht, dass die Kosten für die Rückholung gestrandeter Urlauber nicht in den 110-Millionen-Euro-Deckel einzurechnen sind und daher von der Assekuranz zusätzlich zu übernehmen sind. Das lehnt die Zürich Versicherung ab und nun brachte die Bundesrepublik Deutschland eine Klage ein.
Der Versicherer vertritt die Ansicht, dass das Begehren der Regierung unberechtigt ist. Vielmehr habe Deutschland die EU-Pauschalreiserichtlinie mangelhaft umgesetzt, weshalb sich eine Staatshaftung ergibt. Weiters verweist man diesbezüglich auf ein entsprechendes Gutachten. Die Bundesrepublik hat zahlreiche Reisende entschädigt, jedoch haben auch viele nie einen Erstattungsantrag eingebracht.