Tipps: Große Unterschiede bei Reiseversicherungen

Impfpass, Reisepass und Bordkarte (Foto: Robert Spohr).
Impfpass, Reisepass und Bordkarte (Foto: Robert Spohr).

Tipps: Große Unterschiede bei Reiseversicherungen

Impfpass, Reisepass und Bordkarte (Foto: Robert Spohr).
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Die Entspannung der Corona-Lage macht es möglich: Parallel zu den Öffnungsschritten im Mai werden in Österreich auch Reiseerleichterungen umgesetzt. Ein Sommerurlaub rückt damit in greifbare Nähe, die Reiselust der ÖsterreicherInnen ist nach den belastenden Pandemie-Monaten besonders ausgeprägt.

79 Prozent der Befragten geben in einer aktuellen Studie an, im Sommer sicher oder wahrscheinlich verreisen zu wollen. Doch Unsicherheiten bleiben. Umso größer deshalb das Interesse an Reiseversicherungen – und der Frage nach der Deckung bei Ereignissen in Zusammenhang mit Corona. Die Versicherungsexperten von durchblicker, Österreichs größtem Tarifvergleichsportal, haben sich das Thema genauer angesehen.

Reinhold Baudisch, Gründer und Geschäftsführer von Durchblicker: „Grundsätzlich gilt, dass Reiseversicherungen bei Pandemien wie COVID-19 keine Leistung erbringen müssen. Viele Versicherer bieten allerdings freiwillig einen ‚eingeschränkten Schutz bei COVID-19‘ und verzichten so zum Teil auf den Pandemie-Ausschluss. Konkret akzeptieren einige Reiseversicherer eine Corona-Erkrankung als Stornogrund oder übernehmen die medizinischen Behandlungskosten, wenn man am Urlaubsort im Ausland erkrankt.“

Der Krankenversicherungsschutz gilt jedoch nur, wenn zum Zeitpunkt der Reise für den Urlaubsort keine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 vorliegt. Mittlerweile haben manche Versicherer einen COVID-19 Schutz sogar in ihren Versicherungsbedingungen festgehalten und die Leistung damit vertraglich zugesichert. Zu erkennen sind diese Angebote am Vermerk “Absicherung für COVID-19 Erkrankungen”.

Große Unterschiede bei Deckungsumfang und Preis

Nicht nur bei einer Reisewarnung, auch bei anderen mit Corona verbundenen Szenarien decken Reiseversicherungen nicht. Eine erhöhte Fallzahl im Urlaubsland und die Angst vor einer Ansteckung ist beispielsweise kein Stornogrund. Dasselbe gilt für eine behördlich angewiesene Quarantäne vor Reiseantritt. Generell sind die Leistungen laut durchblicker-Expertinnen und -Experten von Versicherer zu Versicherer ganz unterschiedlich. „In Summe ergibt sich für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer ein durchaus komplexes Bild. Online-Vergleiche können hier Licht ins Dunkel bringen. Zusätzlich sorgt der Prämienvergleich auch für ein höheres Urlaubsbudget – das Einsparpotenzial ist groß“, so Baudisch weiter.

Je nach Anbieter ergibt sich etwa für ein Paar bei einem Einzelvertrag für eine Österreich-Reise ein Einspar-Potenzial von 45 Prozent. Eine vierköpfige Familie kann sich bei einer Reise nach Italien immerhin noch rund 39 Prozent an Kosten sparen.

Grafik: Durchblicker.

Absicherung auch für Österreich-Urlaub sinnvoll

Nicht nur für Auslandsreisen, auch für heimische Urlaubsdestinationen empfiehlt durchblicker den Abschluss einer Reiseversicherung. So lassen sich mit einem Stornoschutz hohe Stornokosten für Hotels vermeiden. „Mit einer Reiseunfallversicherung können auch zusätzliche Unfall-Leistungen wie eine Personensuche und -bergung mitversichert werden. Was viele nicht wissen: Bergungskosten mit dem Hubschrauber im alpinen Gelände werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen“, erklärt Baudisch.

Top 5-Tipps für den Abschluss einer Reiseversicherung in Corona-Zeiten:

Über Einreise- und Ausreisebestimmungen informieren

Bei einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 gibt es keinen Versicherungsschutz.

COVID-19-Deckung als Versicherungsbestandteil

Diese ist nicht bei jeder Versicherung gegeben, der Vergleich lohnt sich.

Pauschalreisen statt Individualreisen

Sie bieten mehr Sicherheit im Hinblick auf die Kostenrückerstattung, da der Reiseveranstalter haftet.

Passendes Versicherungsprodukt wählen

Je nach Bedürfnissen Reiseschutz, Storno-/Abbruchschutz oder Komplettschutz wählen.

Reiseversicherung frühzeitig abschließen

Einige Versicherer haben eine Wartezeit von bis zu 30 Tagen bis der Versicherungsschutz gilt.

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