Tipps: Muss man wegen Corona immer zum Check-in-Schalter?

Impfpass, Reisepass und Bordkarte (Foto: Robert Spohr).
Impfpass, Reisepass und Bordkarte (Foto: Robert Spohr).

Tipps: Muss man wegen Corona immer zum Check-in-Schalter?

Impfpass, Reisepass und Bordkarte (Foto: Robert Spohr).
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Gerade jetzt in der Urlaubszeit kommt immer wieder die Frage auf, ob man den Check-In-Schalter aufsuchen muss, wenn man nur mit Handgepäck reist oder aber ob die Nutzung des Internet- bzw. App-Check-Ins verpflichtend ist. So ganz einfach und pauschal lässt sich diese Frage gar nicht beantworten.

In Zeiten von Corona müssen während der Reise nebst dem Ausweisdokument auch Nachweise über Test, Genesung oder Impfungen mitgeführt werden. Je nach Destination können noch weitere Dinge, beispielsweise das klassische Visum oder spezielle Versicherungen, erforderlich sein. Ob man jedoch diese am Check-In-Schalter vorweisen muss oder nicht, ist äußerst unterschiedlich und kann nicht pauschal bejaht oder verneint werden.

Ab zum Check-in-Schalter heißt es dann, wenn einer dieser drei Faktoren zutreffend ist: 1.) Das Zielland hat die Airlines dazu angewiesen, dass die Dokumente vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs überprüft werden sollen. 2.) Die Fluggesellschaft will es einfach so. 3.) Der Flughafen des Abflugortes will es so.

Bei manchen Airlines findet sich nach dem Abschluss des Web-Check-ins der Hinweis, dass man die Bordkarte unter Vorlage der notwendigen Corona-Reisedokumente am Schalter abholen muss. Da dieser Vorgang mitunter länger dauern kann, sollte man dann ausreichend Zeit einplanen. Ein anderes Beispiel findet sich unter anderem am Flughafen Luqa: Die Web-Bordkarten werden zwar ausgegeben, jedoch sind vor dem Zugang zum Sicherheitsbereich Mitarbeiter positioniert, die alle Reisenden, deren Bordkarten keinen Stempel aufweisen oder aber vom Schalter ein “small paper” mitgegeben wurde, zum Check-in-Schalter für den Docs-Check zurückschicken. Die letzte Variante findet sich eher bei Charterflügen: Es gibt keinen Internet-Check-in und daher müssen ohnehin alle Reisenden klassisch zum Counter.

Manche Airlines verlangen für Schalter-Check-in Geld

Für Passagiere, die annehmen, dass sie wegen einem Docs-Check ohnehin zum Schalter müssen, haben immer mehr Airlines eine böse Abzockfalle auf Lager. Unterlässt man beispielsweise bei Ryanair, Wizz Air, Eurowings, Tuifly, Air Baltic und immer mehr anderen Carriern den vorherigen Check-in über die App oder die Homepage, so wird am Schalter für die “Dienstleistung” Geld kassiert. Während es bei Tuifly und Eurowings mit fünf Euro vergleichsweise günstig ist, bitten zum Beispiel Ryanair und Wizz Air mit 50 Euro und mehr zur Kasse. Bezahlbar jeweils an Ort und Stelle, ansonsten bleibt man zu Hause.

Passagiere können auf Nummer sicher gehen, wenn sie den Web-Check-in ihrer Airline aufrufen. Dieser sollte durchgeführt werden und wenn dann der Hinweis erscheint, dass man zur Dokumentenkontrolle am Check-in-Schalter erscheinen muss und dann dort die Bordkarte überreicht bekommt, ist man vor eventuellen Zusatzkosten eigentlich geschützt. Weist die Airline darauf hin, dass für diesen Flug überhaupt kein Online-Check-in angeboten wird, dann kann man ohne Zusatzkosten den Schalter nutzen. Vorsicht Falle: Wenn die Bordkarte im Internet ausgegeben wird und der klare Hinweis erscheint, dass diese auf dem gebuchten Flug ausgedruckt mitzunehmen ist, weil der Airport keine Handy-Boardkarten akzeptiert, dann muss das auch gemacht werden. Ryanair verlangt beispielsweise für das bloße Ausdrucken einer Bordkarte – sofern man eingecheckt ist – 20 Euro. Alle Airlines weisen aber darauf hin, wenn ausnahmsweise die Smartphone-Bordkarte nicht akzeptiert wird, sondern Papier erforderlich ist. Der Abflugsort Agadir wäre ein solches Beispiel.

Wenn man die Bordkarte im Internet oder über die App erhalten hat und seitens der Airline kein Hinweis erteilt wird, dass man zusätzlich den Check-in aufsuchen muss und auch am Airport keine entsprechenden Lautsprecherdurchsagen, Anzeigen auf den Screens oder Plakate sichtbar sind, kann man völlig unbesorgt direkt zum Gate gehen. Falls eine Kontrolle erforderlich ist, so wird diese direkt mit dem Vorweisen der Bordkarte am Gate durchgeführt. In Wien werden hierfür oftmals mehrere Mitarbeiter eingesetzt, die sich dann die Arbeit aufteilen. Beispielsweise sichtet einer kurz die Corona-Dokumente und der andere macht das klassische Boarding.

Backup auf Papier ist immer ratsam

Abschließend gilt es noch auf einen wichtigen “Irrtum” aufmerksam zu machen: Nicht die Fluggesellschaften legen fest welche Dokumente man für die Einreise in das Zielland benötigt, sondern die Regierungen der jeweiligen Staaten. Diese weisen die Airlines entsprechend an und dabei kann in den Vorschriften auferlegt werden, dass nur Reisende, die alle Unterlagen dabei haben, einsteigen dürfen. Manche Staaten brummen sowohl Passagieren als auch Fluggesellschaften saftige Geldstrafen für jeden Verstoß auf. Kurz zusammengefasst: Bitte unbedingt immer die Corona-Dokumente dabei haben und zwar auch dann, wenn man diese beispielsweise während dem Online-Check-in schon hochgeladen hat. Davon hat nämlich die behördliche Einreisekontrolle am Zielort herzlich wenig, denn diese kann nicht auf EDV-Systeme der Airline zugreifen. Bei manchen Airlines können die hochgeladenen Dokumente über die App aufgerufen und dem Kontrollpersonal der Regierungen vorgezeigt werden, was durchaus ganz nützlich ist. Dennoch ist es ratsam ein “Backup auf Papier” dabei zu haben, denn der Akku kann leer werden oder Smartphones können auch mal aus der Hand rutschen und kaputt gehen.

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