Eine leckere Wurst oder einen wohlschmeckenden Käse aus dem Urlaub in einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union mitzunehmen ist überhaupt keine gute Idee. In vielen Fällen “kassiert” der heimische Zoll die Waren ein und führt sie der Vernichtung zu. Wenigstens gibt es oftmals nur eine mündliche Ermahnung, aber keine Strafe.
Der Hintergrund für diese Maßnahme ist simpel: Zur Vermeidung von Krankheiten und Seuchen unterliegt die Einfuhr von Lebensmitteln, besonders tierischen Ursprungs, strengen Vorschriften. Diese sind im gesamten Schengen-Gebiet gleich, wobei es punktuell nationale Verschärfungen gibt. Das heißt konkret, dass man sich unbedingt vorab über die Homepage des jeweiligen Zollamts informieren muss, ob man das gewünschte Lebensmittel überhaupt ins Heimatland einführen darf. Kommt man nach dem Lesen der Zollinformationen im Internet zu keinem klaren Ergebnis, sollte man auf keinen Fall zögern und die Hotlines, die ersichtlich sind anrufen oder aber eine Auskunft beim für den Heimatairport zuständigen Zollamt einholen. Die Beamten sind im Regelfall sehr hilfreich und eine gute Auskunft von der richtigen, offiziellen Stelle kann bei der Rückkunft aus dem Urlaub viel Ärger und möglicherweise sogar Geld sparen. Es wäre doch schade, wenn das gute Lebensmittel vernichtet werden muss und man im Extremfall sogar eine Strafe wegen eines Einfuhrvergehens bezahlen müsste.
Zoll kassierte heuer 18,5 Tonnen Lebensmittel ein
An den Haaren herbeigezogen ist das nämlich nicht, denn das österreichische Finanzministerium teilte mit, dass allein im ersten Halbjahr 2021 der Zoll rund 18,5 Tonnen Lebensmittel einkassieren musste. Im gesamten Vorjahr waren es “nur” 13,6 Tonnen, die vernichtet werden mussten.
Seit Beginn 2021 wurden bei 1.250 erfolgreichen Zollkontrollen österreichweit 12,9 Tonnen illegal eingeführtes Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie 334 Kilogramm Fisch und Fischereierzeugnisse beschlagnahmt. Auch andere tierische Produkte wie 4,5 Tonnen Milch und Milcherzeugnisse, 216 Kilogramm Eier sowie 583 Kilogramm Honig wurden beschlagnahmt und vernichtet. 57 Prozent davon wurden bei mobilen Kontrollen der Zöllnerinnen und Zöllner im Straßenverkehr sichergestellt, die restlichen Aufgriffe fanden bei den Einfuhrkontrollen im Reiseverkehr vor allem durch die Zollstellen an den Flughäfen statt. Allein in der Reisendenabfertigung der Zollstelle am Flughafen Wien Schwechat wurden im Vorjahr rund 3 Tonnen und heuer bereits mehr als 2,2 Tonnen tierischer Erzeugnisse nach dem Tierseuchengesetz beschlagnahmt, obwohl die Zahl der Reisenden pandemiebedingt stark eingeschränkt ist. Ein rekordverdächtiger Großaufgriff gelang den Zöllnerinnen und Zöllnern der Zollstelle Flughafen Linz im März 2021: Sie zogen einen augenscheinlich überladenen moldawischen Mercedes Sprinter auf der A25 aus dem Verkehr und stellten u.a. 902 Kilogramm Schweine- und Hühnerfleisch sicher
Einschleppung von Tierseuchen nach Österreich und in die EU verhindern
Tierische Lebensmittel unterliegen strikten Kontrollen durch die Veterinärbehörden, um zu verhindern, dass gefährliche Tierseuchen eingeschleppt werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Tierseuchenausbruchs in Österreich wären für den landwirtschaftlichen Bereich sowie für vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche katastrophal: Notschlachtungen, Handelsbeschränkungen und Exporteinbußen wären die unabdingbare Folge.
Im Reiseverkehr dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milcherzeugnisse aus fast allen Nicht-EU-Ländern überhaupt nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Andere tierische Erzeugnisse unterliegen bei der Einfuhr im Reiseverkehr strengen Beschränkungen, nach denen pro Person nur eine geringe Menge gestattet ist.
Zoll-Tipp: Keine Lebensmittel aus privater, unkontrollierter Produktion einführen
Der Zoll rät generell dazu, keine Lebensmittel aus privater, unkontrollierter Produktion und Hausschlachtung einzuführen. In Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest geht von selbst produzierten Fleischprodukten aus Ausbruchsgebieten besonders hohes Risiko aus. Bereits das unachtsame Wegwerfen von Jausenresten, wie es zum Beispiel an Autobahnparkplätzen nahe Transitrouten von und nach betroffenen osteuropäischen Gebieten passiert, kann massive Folgen nach sich ziehen. Die Übertragung der Afrikanischen Schweinepest beispielsweise erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, durch die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. –zubereitungen sowie über andere indirekte Übertragungswege.
Wo findet man offizielle Informationen der Behörden?
Hier, unter diesem Link auf der Homepage des österreichischen Finanzministeriums, das für den Zoll verantwortlich ist.