Tod nach Rolltreppensturz im Rollstuhl: Alaska muss 3,2 Millionen Dollar zahlen

Rolltreppe (Foto: Pixabay).
Rolltreppe (Foto: Pixabay).

Tod nach Rolltreppensturz im Rollstuhl: Alaska muss 3,2 Millionen Dollar zahlen

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Im Jahr 2017 verstarb auf dem Flughafen Portland eine 75-jährige Rollstuhlfahrerin. Sie fiel eine Rolltreppe herunter und erlag später an ihren Verletzungen. Nun wurde die Fluggesellschaft Alaska Airlines zur Verantwortung gezogen. Der Carrier muss 3,2 Millionen U.S.-Dollar an die Hinterbliebenen bezahlen.

Natürlich stellt sich zunächst die Frage wie es sein kann, dass eine Airline dafür haftet, dass eine Rollstuhlfahrerin eine Rolltreppe des Flughafens hinunterfällt. Doch das Gerichtsverfahren, das in Seattle geführt wurde, stellte ein eindeutiges Versäumnis von Alaska Airlines fest. Nach U.S.-amerikanischem Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet Rollstuhlfahrern entsprechende Unterstützungen zur Verfügung zu stellen. Genau das hat der Carrier verabsäumt, so dass die gehbehinderte Pensionistin mit einer für sie unüberwindbaren Hürde konfrontiert war.

Die Dame versuchte die Rolltreppe mit ihrem Rollstuhl zu verwenden, um eben ihren Anschlussflug nicht zu verpassen. Die Überwachungskameras haben den Unfall dokumentiert. Doch Alaska Airlines wollte es nicht auf sich sitzen lassen, dass man die gehbehinderte Frau nicht unterstützt habe. Vielmehr wäre es so gewesen, dass sie jegliche Hilfe verweigert und abgelehnt habe. Sie wäre auf die Skybridge gebracht worden und anschließend wollte sie alleine zum nächsten Gate finden.

Das Gericht ist der Ansicht, dass genau das unzulässig war. Der Gesundheitszustand der 75-jährigen Frau wäre offensichtlich nicht gut gewesen. Alaska Airlines habe gegen den Air Carrier Acccess Act verstoßen und haftet daher mit 3,2 Millionen U.S.-Dollar. Die Airline prüft derzeit gegen die Höhe der Schadenersatzverpflichtung in Berufung zu gehen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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