Ein Tourist auf der kanarischen Insel Teneriffa muß mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 225.000 Euro rechnen, weil er eine Drohne ohne Genehmigung fliegen ließ. Der Vorfall ereignete sich am 15. Juli in Puerto de la Cruz während eines Festivals.
Die Polizei entdeckte die unautorisierte Drohne und konnte den Betreiber bis zu seinem Hotel verfolgen. Dieser gab an, keine erforderliche Lizenz für den Betrieb zu besitzen. Die Drohne wurde daraufhin beschlagnahmt und der Fall zur weiteren Bearbeitung an die spanische Luftsicherheitsbehörde AESA übergeben.
In Spanien gelten verschärfte Vorschriften für Drohnen. Für Drohnen über 250 Gramm oder solche, die mit einer Kamera ausgestattet sind, ist eine Registrierung bei der AESA sowie eine entsprechende Versicherung zwingend vorgeschrieben. Je nach Schwere des Verstoßes variieren die Bußgelder von 60 Euro für geringfügige Vergehen bis zu 225.000 Euro bei der Gefährdung von Personen oder der Beeinträchtigung des Luftraums.
Der Vorfall auf Teneriffa steht im Zusammenhang mit weiteren neuen Regelungen in den spanischen Urlaubsregionen. Dazu gehören unter anderem erhöhte Übernachtungssteuern auf den Balearen und in Barcelona, strengere Strandregeln in Städten wie Gran Canaria sowie Einschränkungen beim Alkoholverkauf auf Mallorca und Ibiza.