Die Wizz Air Group muss im September und Oktober 2023 den Flugplan ausdünnen. Schwerpunktmäßig betroffen ist das Angebot ab dem Vereinigten Königreich. Hintergrund ist, dass außerplanmäßige Überprüfungen der Triebwerke vorgenommen werden müssen.
“Wizz Air gibt bekannt, dass wir aufgrund der von Pratt & Whitney angeordneten beschleunigten Inspektionen mehrerer unserer GTF-Triebwerke Anpassungen im Streckennetz vorgenommen haben, die zur Streichung einiger Flüge an ausgewählten Tagen zwischen bestimmten Zielen führen”, so das Unternehmen in einer Stellungnahme.
Betroffen sind sämtliche Maschinen, die mit Triebwerken des Herstellers Pratt & Whitney ausgerüstet sind. Da viele Flugzeuge der pinkfarbenen Lowcost-Gruppe mit Antrieben von IAE unterwegs sind, ist nicht die gesamte Flotte betroffen. Dennoch wirken sich die außerplanmäßigen Inspektionen aus, denn temporär fällt Kapazität weg. Dies führt unweigerlich dazu, dass der Flugplan punktuell ausgedünnt werden muss.
Zwar plant WIzz Air, dass man die notwendigen Überprüfungen so rasch wie möglich durchführt, jedoch kann man Flugstreichungen an einzelnen Tagen nicht ausschließen. Das Unternehmen ist bemüht etwaige Anpassungen im Flugplan gegenüber den betroffenen Passagieren so früh wie möglich zu kommunizieren. Den Reisenden sollen kostenfreie Umbuchungen und Erstattungen angeboten werden.
Grundsätzlich haben Fluggäste, deren Flüge seitens der Airline abgesagt werden, auch außerhalb der 14-Tage-Frist, die lediglich für den Anspruch auf etwaige Ausgleichsleistungen relevant ist, den Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Wizz Air macht es hier aber besonders kompliziert, denn entgegen höchstrichterlichen Urteilen, die klar und deutlich besagen, dass auch auf andere Fluggesellschaften und Verkehrsträger umgebucht werden muss, pocht der Billigflieger auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die besagt, dass man lediglich Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Wizz-Air-Flug in die Zielregion habe. Da diese “Regelung” den Fluggastrechten sowie Urteilen des EuGH und des österreichischen OGH widerspricht, läuft derzeit eine Klage der Arbeiterkammer gegen die betroffene Klausel sowie andere der Beförderungsbedingungen von Wizz Air.