Trotz Chaos: Austrian Airlines will keine Wetlease-Flugzeuge

Heckflossen von Austrian Airlines und Lufthansa (Foto: Jan Gruber).
Heckflossen von Austrian Airlines und Lufthansa (Foto: Jan Gruber).

Trotz Chaos: Austrian Airlines will keine Wetlease-Flugzeuge

Heckflossen von Austrian Airlines und Lufthansa (Foto: Jan Gruber).
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Der Einsatz von Wetlease-Flugzeugen zur Abfederung von Ausfällen ist für Austrian Airlines momentan kein Thema, stellte ein Unternehmenssprecher gegenüber Aviation.Direct klar. Ungeachtet der vielen Flugausfälle der letzten Tage ist man davon überzeugt, dass man besonders während der Sommerferien 2022 stabil in der Luft sein wird.

„Austrian Airlines hat sich zusammen mit ihren Partnern bestmöglich für den Hochsommer und die Feriensaison vorbereitet. Alle Flugzeuge sind wieder in der Luft, für eine vorausschauende Planung wurden über 200 Flugbegleiter eingestellt, die nach Abschluss ihrer Basisausbildung nun ab Sommer eingesetzt werden. Für einen reibungslosen Flugbetrieb ist aber auch das Zusammenspiel aller Partner im In- und Ausland notwendig (u.a. Flughäfen, Flugsicherung). Auch Streiks, wie beispielsweise der rezente Streik der Flugsicherung in Marseille, oder Unwetter sind Faktoren, die den Flugbetrieb beeinflussen bzw. Anpassungen erforderlich machen. Hinzu kommt, dass der rasante Anstieg an Corona-Erkrankten in Österreich sich auch in der Belegschaft von Austrian Airlines widerspiegelt“, erklärt ein Firmensprecher die Sichtweise der AUA.

Weiters: „Um derzeitige Engpässe bei Flughäfen, Sicherheitskontrollen und anderen Systempartnern zu überbrücken bzw. generell das System zu entlasten und vor allem aber aufgrund von kurzfristigen Corona-Krankenständen des fliegenden Personals, musste Austrian Airlines am vergangenen Wochenende Anpassungen im Flugplan vornehmen. Heute ist wieder eine Stabilisierung des Flugbetriebs zu sehen. Wetlease – Flüge anderer Fluggesellschaften für Austrian Airlines sind daher aus aktueller Sicht nicht geplant. Austrian Airlines unternimmt alles, um eine größtmögliche Stabilität des Flugplans sicherzustellen und insbesondere Streichungen von klassischen Ferienflügen zu verhindern. Bei den betroffenen Flügen handelt es sich vorwiegend um Städteflüge bzw. Destinationen in Europa wie beispielsweise Stuttgart, Bukarest, Kopenhagen oder Hannover, die mit anderen Flügen von Austrian zusammengefasst oder bei denen auf das Netzwerk anderer Airlines innerhalb der Lufthansa Group zurückgegriffen werden kann, um alternative Flugverbindungen anzubieten Für die kommenden Tage erwartet Austrian Airlines einen planmäßigen Flugbetrieb, dies hängt aber stark von dem weiteren Verlauf der Corona-Situation ab. Anpassungen im Flugbetrieb sind generell – wie auch in den Sommern davor – immer möglich und nicht auszuschließen, zumal der Flugplan auch von vielen anderen, externen Faktoren (Systempartner im In- und Ausland, Sicherheitskontrollen, Wetter etc.) beeinflusst werden kann“.

Austrian Airlines bucht nicht auf alle Fluggesellschaften um

Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug storniert haben Passagiere auch dann das Recht auf eine Ersatzbeförderung, wenn die Absage außerhalb der 14-Tage-Frist erfolgt. Diese ist nur im Zusammenhang mit Ausgleichsleistungen relevant. Allerdings funktionieren Umbuchungen nicht bei allen Anbietern reibungslos.

Die EU-Verordnung 261/2004 sieht unmissverständlich vor, dass Passagiere das Recht auf eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt haben. Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass dies ausdrücklich auch bedeutet, dass die Airline auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen muss und nicht nur auf eigene Flüge bzw. innerhalb der gleichen Allianz.

In Wien gibt es mit Wizz Air ein schwarzes Schaf, das grundsätzlich die Umbuchung auf andere Airlines verweigert und sich auf eine fragwürdige Klausel in den AGB beruft. Diese besagt vereinfacht gesagt, dass man lediglich das Recht auf Umbuchung auf einen anderen Wizz-Air-Flug zu dieser Destination oder in die Region, in die man ursprünglich fliegen sollte, hat. Betroffenen bleibt im Falle des Falles nichts anderes übrig als zunächst aus eigener Tasche ein Ersatzticket zu kaufen und dieses dann mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Konsumentenschutzaktion beim Billigflieger geltend zu machen. Im Regelfall zahlt der ungarische Lowcoster spätestens dann, wenn eine Klage zugestellt wird. Es kann also von Vorteil sein, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die derartige Streitigkeiten abdeckt.

Austrian Airlines nimmt es in Sachen Umbuchungen mit dem Gesetz auch nicht so genau, weil man auch dann, wenn zum Beispiel Ryanair oder Wizz Air freie Plätze hätten, nicht auf diese Airlines umbucht. Erschwerend kommt dazu, dass der Oberste Gerichtshof ausgerechnet in einem Verfahren gegen die AUA festgestellt hat, dass diese auf den nächstmöglichen Flug – egal bei welcher Airline – umzubuchen hat. So wirklich herumgesprochen hat sich das Urteil aus dem Jahr 2018 noch immer nicht, denn die Prozesse für Umbuchungen im Fall von Flugunregelmäßigkeiten wurden bis dato nicht geändert. Man ist weiterhin der Ansicht, dass man nur auf Airlines umbuchen muss, mit denen man einen Vertrag hat. Der EU-Verordnung 261/2004, der Judikatur von OGH bzw. EuGH entspricht diese Praxis nicht.

Ein Sprecher der Austrian Airlines erklärte zum Thema Umbuchungen bei Flugstreichungen allgemein: „Fluggäste werden bei Änderungen ihres Fluges umgehend informiert und nach bester Möglichkeit durch unsere Mitarbeiter an den Stationen/Ticketschaltern auf andere Flüge umgebucht. Die Umbuchung erfolgt auf Flüge innerhalb der Lufthansa Group, der Star Alliance und anderen Fluggesellschaften. Mit Ryanair oder Wizz besteht innerhalb der Lufthansa Group kein derartiges Umbuchungsabkommen. Ein Grund dafür sind unter anderem andere Passagierabfertigungs-Prozesse dieser Airlines (etwa Check-In Modalitäten) sowie fehlende Umbuchungsmöglichkeiten auf Anschlussflüge, um unsere Gäste ans gewünschte Ziel zu befördern.“

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